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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundstruktur dieser Arbeit bildet die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten und sind in 28 EStG geregelt. Der Begriff "außerbetriebliche Einkunftsarten" bedeutet, dass Wertänderungen am Stamm nicht berücksichtigt werden. Vermögen, welches im Rahmen dieser Einkunftsart erzieltwird, gehört zum Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Veräußerungsgewinn bei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundstruktur dieser Arbeit bildet die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten und sind in 28 EStG geregelt. Der Begriff "außerbetriebliche Einkunftsarten" bedeutet, dass Wertänderungen am Stamm nicht berücksichtigt werden. Vermögen, welches im Rahmen dieser Einkunftsart erzieltwird, gehört zum Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Wirtschaftsgutes grundsätzlich nicht der EStG unterliegt. Bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten wird ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.