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Die Sammlung wasserrechtlicher Entscheidungen wurde mit Heft 26/27 fiir den Zeitraum 1949-1952 begonnen, in Heft 36/37 fiir die Jahre 1953-1957 fort gesetzt, und nunmehr liegt die Zusammenstellung fiir die Jahre 1958-1968 vor. Sie umfapt also einen Zeitraum von 10 Jahren und beriicksichtigt vor allem die Spruchpraxis, welch~ sich auf die im Jahre 1959 erfolgte umfassende Novellierung des Wasserrechtsgesetzes bezieht. Die Fiille des vorliegenden Materiales zwang dazu, nur die Entscheidungen des Verwaltungs-, Verfassungs- und Obersten Gerichtshofes in diese Zusammen stellung aufzunehmen und auf…mehr

Produktbeschreibung
Die Sammlung wasserrechtlicher Entscheidungen wurde mit Heft 26/27 fiir den Zeitraum 1949-1952 begonnen, in Heft 36/37 fiir die Jahre 1953-1957 fort gesetzt, und nunmehr liegt die Zusammenstellung fiir die Jahre 1958-1968 vor. Sie umfapt also einen Zeitraum von 10 Jahren und beriicksichtigt vor allem die Spruchpraxis, welch~ sich auf die im Jahre 1959 erfolgte umfassende Novellierung des Wasserrechtsgesetzes bezieht. Die Fiille des vorliegenden Materiales zwang dazu, nur die Entscheidungen des Verwaltungs-, Verfassungs- und Obersten Gerichtshofes in diese Zusammen stellung aufzunehmen und auf die Entscheidungen der Obersten Wasserrechts borde zu verzichten, obwohl in diesen immer wieder fiir die Praxis interessante Erlauterungen und Auslegungen zu finden sind. Die fast uniiberschaubare F iille des Geschehens am und im Wasser, das Erken nen bisher nicht beachteter Zusammenhange - vor allem die gropraumige Wirk samkeit wasserwirtschaftlicher Mapnahmen - und die standig steigenden An spriiche, 'welche sowohl von der Bevolkerung als auch von der Wirtschaft an den Wasserkreislauf der N atur gestellt werden, machen es begreiflich, dap auch die Rechtsansichten iiber wasserwirtschaftliche T atbestande einer gewissen Wandlung Unierliegen. Aber auch die immer starker werdende Forderung nach gesunden Um weltsbedingungen und nach Erhaltung der natiirliche.n Lebensvoraussetzungen hat die rechtliche Beurteilung mitbeeinflufit. Diese Vielfalt der Zusammenhange und die Wandelbarkeit der Ansichten sind aber auch die Ursache dafiir, dap eine exakte und vollstandige Erfassung alley Tatbestande im Gesetz praktisch attsgeschlossen ist. Gerade deshalb war die Spruch praxis der Hochstgerichte in wasserrechtlichen Fragen immer schon von besonderer Bedeutung.