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Zum Werk Der erfolgreiche Handkommentar erläutert das Wasserhaushaltsgesetz kompakt und sehr anwenderfreundlich. Neben einer ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung (auch Instanzgerichte) werden die europarechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsrechts vertieft dargestellt. Vorteile auf einen Blick - Standardwerk mit hoher Bearbeitungstiefe und umfassenden Rechtsprechungsnachweisen - in Fachkreisen bestens eingeführt: bereits in 11. Auflage, daher deutlich größter Bestand an Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum - Autor ist ein führender Experte im Wasserrecht - eingehende…mehr

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Produktbeschreibung
Zum Werk
Der erfolgreiche Handkommentar erläutert das Wasserhaushaltsgesetz kompakt und sehr anwenderfreundlich. Neben einer ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung (auch Instanzgerichte) werden die europarechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsrechts vertieft dargestellt.
Vorteile auf einen Blick
- Standardwerk mit hoher Bearbeitungstiefe und umfassenden Rechtsprechungsnachweisen
- in Fachkreisen bestens eingeführt: bereits in 11. Auflage, daher deutlich größter Bestand an Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum
- Autor ist ein führender Experte im Wasserrecht
- eingehende Erläuterungen zu aktuellen Rechtsfragen, z.B. zum neuen Recht der Industriekläranlagen und zur Neuregelung der Bewirtschaftung der Meeresgewässer
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Novellierungen des WHG: das Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-RahmenRL sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, insbes. mit Änderungen im Recht der Industriekläranlagen.
Gesetzesstand ist der 1.1.2014.
Zudem wurden Änderungen im Wasserrecht der Länder eingearbeitet wie auch neue Rechtsprechung und Literatur.
Zum Autor
Prof. Dr. Michael Reinhardt ist einer der führenden Experten im Wasserrecht. Er ist durch zahlreiche Publikationen bestens ausgewiesen.
Zielgruppe
Für alle im Umwelt- und Wasserrecht tätige Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.