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Nach 131 Abs. 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist die öffentliche Wasserversorgung nach wie vor ein kartellrechtlicher Ausnahmebereich. Auch angesichts der fortgeschrittenen Liberalisierung anderer Märkte stellt sich die Frage, ob der Wassermarkt dem Wettbewerb geöffnet werden sollte. Eine Neuregelung muß dabei dem Spannungsfeld aus Daseinsvorsorge und Wettbewerb ebenso Rechnung tragen wie den Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts sowie den unterschiedlichen Interessen der Verbraucher, der Gemeinden und der privaten Versorgungsunternehmen. Schließlich soll sie auch…mehr

Produktbeschreibung
Nach
131 Abs. 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist die öffentliche Wasserversorgung nach wie vor ein kartellrechtlicher Ausnahmebereich. Auch angesichts der fortgeschrittenen Liberalisierung anderer Märkte stellt sich die Frage, ob der Wassermarkt dem Wettbewerb geöffnet werden sollte. Eine Neuregelung muß dabei dem Spannungsfeld aus Daseinsvorsorge und Wettbewerb ebenso Rechnung tragen wie den Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts sowie den unterschiedlichen Interessen der Verbraucher, der Gemeinden und der privaten Versorgungsunternehmen. Schließlich soll sie auch im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen selbst wettbewerbsfähig sein. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit aus der Perspektive des Gesetzgebers mit Regelungsauftrag untersucht, inwieweit und unter welchen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen der freie Wettbewerb Einzug in den Wassermarkt halten kann.
Autorenporträt
Die Autorin: In Ostwestfalen aufgewachsen, studierte Beatrix Besche zunächst Rechtswissenschaften in Bonn und Wales. Anschließend promovierte sie am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Seit 2003 ist die in Hamburg lebende Autorin Rechtsreferendarin in Schleswig-Holstein.