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Eine gesetzliche Regelung der Alternativtäterschaft findet sich in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese ist jedoch auf die Konstellationen zugeschnitten, in denen sich ein einzelner Geschädigter mehreren möglichen Schädigern gegenübersieht. Für Fallgestaltungen, in denen sowohl auf Schädiger- als auch auf Geschädigtenseite mehrere Personen auftreten, fehlen dagegen bisher zufriedenstellende Lösungsansätze. Der Autor legt dar, dass auch für diese Problemfälle die Lösung in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB zu finden ist. Er zeigt neue Möglichkeiten auf, diese Norm zu interpretieren. Mit Hilfe von…mehr

Produktbeschreibung
Eine gesetzliche Regelung der Alternativtäterschaft findet sich in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese ist jedoch auf die Konstellationen zugeschnitten, in denen sich ein einzelner Geschädigter mehreren möglichen Schädigern gegenübersieht. Für Fallgestaltungen, in denen sowohl auf Schädiger- als auch auf Geschädigtenseite mehrere Personen auftreten, fehlen dagegen bisher zufriedenstellende Lösungsansätze.
Der Autor legt dar, dass auch für diese Problemfälle die Lösung in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB zu finden ist. Er zeigt neue Möglichkeiten auf, diese Norm zu interpretieren. Mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen gelangt er zu einer angemessenen Haftungsverteilung in sämtlichen Fällen der Alternativtäterschaft.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias Müller, Jahrgang 1973, studierte von 1994 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität München; Promotion 2000. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München.