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Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.
Weitere Änderungen des Waffenrechts sind durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen vom 22.4.2020 veranlasst worden.
Die Vorgaben der
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Produktbeschreibung
Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.

Weitere Änderungen des Waffenrechts sind durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen vom 22.4.2020 veranlasst worden.

Die Vorgaben der Richtlinien und Gesetze erstrecken sich dabei auf einen erschwerten illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen, die behördliche Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie auf eine erschwerte Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge. Neben der Neuregelung eines Waffenregistergesetzes (WaffRG) betreffen die Änderungen der in Rede stehenden Artikelgesetze u.a. das Waffengesetz und das Beschussgesetz.
Die wichtigsten Gesetze im Volltext Waffengesetz (WaffG) Gesetz über das Nationale Waffenregister (WaffRG) Plus weitere wichtige Vorschriften
Darüber hinaus beinhaltet die Broschüre Auszüge aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz BeschG): §§ 1, 3, 4, 6, 8, 8a, 9, 20, 21, 22 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz SprengG):
§§ 1, 7, 8, 8a, 40, 41 Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen): §§ 1, 2, 3, 13, 13a, 22, 22b, Anlage zu § 1 Abs. 1 Teil B Sonstige Kriegswaffen V. Rohrwaffen bis VIII. Sonstige Munition Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV): §§ 13, 14, 30, 31, 34 Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung BeschussV): §§ 9, 17, 20, Anlage II Zusammenstellung für: Waffenrechtsbehörden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Waffenrecht Polizeivollzugsdienst, Zoll, Bundeswehr Private Sicherheit Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Autorenporträt
Ostgathe