18,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,75, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Kurs: Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungIn der Rechtsordnung ist die Vertragsfreiheit ein wesentliches Element: Man ist frei, Verträge zu schließen oder nicht zu schließen, und man ist frei, den Inhalt von Verträgen so festzulegen, wie man möchte; wenn dann noch der Vertragspartner damit einverstanden ist, wird in der Regel der Vertrag wirksam: pacta sunt servanda, an die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,75, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Kurs: Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungIn der Rechtsordnung ist die Vertragsfreiheit ein wesentliches Element: Man ist frei, Verträge zu schließen oder nicht zu schließen, und man ist frei, den Inhalt von Verträgen so festzulegen, wie man möchte; wenn dann noch der Vertragspartner damit einverstanden ist, wird in der Regel der Vertrag wirksam: pacta sunt servanda, an die vertraglichen Verpflichtungen ist man gebunden.Bei einem Macht- und Informations-Ungleichgewicht der Vertragspartner kommt es unter Umständen zu Vertragsschlüssen, welche nicht den Interessen beider Vertragsparteien in gleicher Weise entsprechen. Die Rechtsordnung sieht in Durchbrechung des Prinzips der Vertragsfreiheit unterschiedliche Möglichkeiten vor, die dazu führen können, daß eine rechtliche Verpflichtung durch einen Vertrag nicht eintritt oder daß man sich wieder - auch ohne daß der Vertragspartner damit einverstanden ist - vor einer vertraglichen Zusage lösen kann. Die für die Ungültigkeit nachteiliger Verträge maßgeblichen Bestimmungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in spezialgesetzlichen Regelungen bestimmter Vertragstypen (Fernunterrichtsgesetz, Fernabsatzgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Teilzeitwohnrechtegesetz) oder in Regelungen, welche sich auf die Umstände bei Vertragsschluß beziehen (Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften). Für solche Verträge wird das Widerrufsrecht eingeräumt.Nachdem die Kundenfänger zwischenzeitlich nicht nur Waren anbieten, sondern auch Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die einschlägigen Vorschriften nicht nur für Kaufverträge, sondern für alle entgeltlichen Vertragsgeschäfte (z.B. für das Internet) gelten zu lassen.Im Rahmen dieser Arbeit wird anhand von geltenden Widerrufsrechten in verschiedenen Bereichen die Möglichkeit zur Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts untersucht und beurteilt. Dazu werden Zwecke, Anwendungsbereiche und Wirkungsweise schon gegebener Widerrufsrechte erläutert. Zu Beginn werden zunächst der Begriff Widerrufsrecht erläutert und definiert.[...]