Die Arbeit befaßt sich mit praktischen Problemen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge im Todesfall, wenn der Pflichtteil ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll. Hierbei wird insbesondere aufgezeigt, was ein Erblasser zu Lebzeiten gestalten kann und sollte, um den Nachlaß möglichst ungeschmälert an die gewünschten Erben weitergeben zu können. Es werden die Möglichkeiten einer solchen Gestaltung abgegrenzt und auf ihre praktischen Vorteile und Anwendungsgebiete untersucht.
Die Arbeit befaßt sich mit praktischen Problemen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge im Todesfall, wenn der Pflichtteil ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll. Hierbei wird insbesondere aufgezeigt, was ein Erblasser zu Lebzeiten gestalten kann und sollte, um den Nachlaß möglichst ungeschmälert an die gewünschten Erben weitergeben zu können. Es werden die Möglichkeiten einer solchen Gestaltung abgegrenzt und auf ihre praktischen Vorteile und Anwendungsgebiete untersucht.
Thomas Otta, geboren 1968 in Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 1994 erstes Staatsexamen. Nach der Referendarzeit in Mönchengladbach erfolgte 1997 das zweite Staatsexamen in Düsseldorf. Seit 1997 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in Mönchengladbach; 1999 erfolgte die Promotion.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Erstes Kapitel: Anwendungsbereiche des Pflichtteilsverzichts mit Abfindungsvereinbarung im Vergleich zur Zuwendung mit Anrechnungsanordnung - Zweites Kapitel: Die eine Pflichtteilsergänzung hervorrufende Schenkung als Vorausleistung auf das Pflichtteilsrecht
Aus dem Inhalt: Erstes Kapitel: Anwendungsbereiche des Pflichtteilsverzichts mit Abfindungsvereinbarung im Vergleich zur Zuwendung mit Anrechnungsanordnung - Zweites Kapitel: Die eine Pflichtteilsergänzung hervorrufende Schenkung als Vorausleistung auf das Pflichtteilsrecht
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Shop der buecher.de GmbH & Co. KG Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg Amtsgericht Augsburg HRA 13309