
Von der Bereichsausnahme zur Bereichseinschränkung
Grundfragen der dogmatischen Integration des Individualarbeitsrechts in das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Spätestens seit der Hereinnahme des Arbeitsvertrags in den Anwendungsbereich der305 ff. BGB stehen Fragen der AGB-Kontrolle im Zentrum der arbeitsrechtlichen Diskussion. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, das Arbeitsrecht insgesamt widerspruchsfrei in das Recht der AGB zu integrieren. Diese Abhandlung liefert einen Beitrag hierzu. Sie legt die Strukturen der305 ff. BGB offen und klärt, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten losgelöst vom jeweiligen Einzelfall in diese Strukturen einfügen lassen. Dabei geht es im Kern um klassische Fragen der Rechtsdogmatik: Es geht um ...
Spätestens seit der Hereinnahme des Arbeitsvertrags in den Anwendungsbereich der
305 ff. BGB stehen Fragen der AGB-Kontrolle im Zentrum der arbeitsrechtlichen Diskussion. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, das Arbeitsrecht insgesamt widerspruchsfrei in das Recht der AGB zu integrieren. Diese Abhandlung liefert einen Beitrag hierzu. Sie legt die Strukturen der
305 ff. BGB offen und klärt, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten losgelöst vom jeweiligen Einzelfall in diese Strukturen einfügen lassen. Dabei geht es im Kern um klassische Fragen der Rechtsdogmatik: Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als die rechtssystematische Verankerung des Arbeitsrechts, seine dogmatische Struktur, seine Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum allgemeinen Zivilrecht.
305 ff. BGB stehen Fragen der AGB-Kontrolle im Zentrum der arbeitsrechtlichen Diskussion. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, das Arbeitsrecht insgesamt widerspruchsfrei in das Recht der AGB zu integrieren. Diese Abhandlung liefert einen Beitrag hierzu. Sie legt die Strukturen der
305 ff. BGB offen und klärt, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten losgelöst vom jeweiligen Einzelfall in diese Strukturen einfügen lassen. Dabei geht es im Kern um klassische Fragen der Rechtsdogmatik: Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als die rechtssystematische Verankerung des Arbeitsrechts, seine dogmatische Struktur, seine Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum allgemeinen Zivilrecht.