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Das "Grundrecht auf Sonntag" ist das jüngste in einer Reihe von "Rechten", die das Bundesverfassungsgericht in freier richterlicher Rechtsschöpfung einer Zusammenschau verschiedener Verfassungsbestimmungen entnimmt. Darauf haben zuletzt die Kirchen und Gewerkschaften eine Vielzahl von Rechtsbehelfen insbesondere gegen sonntägliche Ladenöffnungen gestützt. Lutz Friedrich untersucht, wie diese und andere Normenverbindungen bis weit in den Bereich des objektiven Rechts hinein und abseits der bekannten dogmatischen Muster subjektive öffentliche Rechte und Klagerechte neu begründen. Er nimmt dabei…mehr

Produktbeschreibung
Das "Grundrecht auf Sonntag" ist das jüngste in einer Reihe von "Rechten", die das Bundesverfassungsgericht in freier richterlicher Rechtsschöpfung einer Zusammenschau verschiedener Verfassungsbestimmungen entnimmt. Darauf haben zuletzt die Kirchen und Gewerkschaften eine Vielzahl von Rechtsbehelfen insbesondere gegen sonntägliche Ladenöffnungen gestützt. Lutz Friedrich untersucht, wie diese und andere Normenverbindungen bis weit in den Bereich des objektiven Rechts hinein und abseits der bekannten dogmatischen Muster subjektive öffentliche Rechte und Klagerechte neu begründen. Er nimmt dabei nicht nur zu Detailfragen des Religionsverfassungsrechts Stellung, sondern stellt ausgehend vom Sonntagsschutz auch ganz grundlegende Erwägungen an zur Verfassungsdogmatik und zur Vergrundrechtlichung der Rechtsordnung sowie zu Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes und der Gewaltenteilung. Dazu gehört eine kritische Analyse faktischer Popular- und Verbandspopularklagen in den Bereichen Sonntag, Umwelt bzw. Klima und europäische Integration, die das geltende Prozessrecht durchbrechen und den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat vor gewaltige Herausforderungen stellen.
Autorenporträt
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft sowie Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen (Common Law) in Münster mit Aufenthalten in London und New York City; seit 2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2019 Promotion; seit 2019 Rechtsreferendar am Landgericht Münster mit Stationen in Berlin, Düsseldorf und Karlsruhe.