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Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts
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In seiner staatsrechtlich-philosophischen Abhandlung "Du contrat social" (1762) formuliert Rousseau in Nachfolge von Vertretern des Naturrechts die Fiktion eines Gesellschaftsvertrages, der in vorgesellschaftlicher Zeit von den Menschen abgeschlossen wurde, indem sie unter Verzicht auf ihre Individualrechte sich zu einem "volonté générale", einem allgemeinen Willen, bekannten, zugunsten eines Souveräns, der Freiheit und Gleichheit gleichermaßen zu schützen hatte. Dieser Souverän - das Volk - repräsentiert diesen allgemeinen Willen als sittliches Prinzip, dem sich alle "Vertragspartner"...
In seiner staatsrechtlich-philosophischen Abhandlung "Du contrat social" (1762) formuliert Rousseau in Nachfolge von Vertretern des Naturrechts die Fiktion eines Gesellschaftsvertrages, der in vorgesellschaftlicher Zeit von den Menschen abgeschlossen wurde, indem sie unter Verzicht auf ihre Individualrechte sich zu einem "volonté générale", einem allgemeinen Willen, bekannten, zugunsten eines Souveräns, der Freiheit und Gleichheit gleichermaßen zu schützen hatte. Dieser Souverän - das Volk - repräsentiert diesen allgemeinen Willen als sittliches Prinzip, dem sich alle "Vertragspartner" unterordnen. Obwohl Rousseaus "Contrat social" kaum eine historische Wirklichkeit beschreibt, stellt dennoch seine Theorie eine bedeutende Etappe in der Geschichte des demokratischen Gedankens dar. Sie ist allerdings nur verständlich, wenn sie als Denkimpuls und nicht als Staatsmodell gelesen wird. Die neue Übersetzung hat sie in diesem Sinne für unsere Zeit übertragen.