Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 verlor der zivilrechtliche Teil des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten seine Gültigkeit. Die Arbeit belegt am Beispiel des kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistungsrechts, daß der Übergang vom Allgemeinen Landrecht zum Bürgerlichen Gesetzbuch nur geringe Brüche in der Kontinuität der höchstrichterlichen Rechtsprechung bewirkte. Hierzu werden aus der Zeit vor 1900 Urteile des Preußischen Obertribunals, des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts untersucht und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts nach 1900 verglichen.…mehr
Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 verlor der zivilrechtliche Teil des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten seine Gültigkeit. Die Arbeit belegt am Beispiel des kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistungsrechts, daß der Übergang vom Allgemeinen Landrecht zum Bürgerlichen Gesetzbuch nur geringe Brüche in der Kontinuität der höchstrichterlichen Rechtsprechung bewirkte. Hierzu werden aus der Zeit vor 1900 Urteile des Preußischen Obertribunals, des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts untersucht und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts nach 1900 verglichen.
Der Autor: Christoph Seiler wurde 1967 in Heidenheim geboren. Von 1989 bis 1994 studierte er Rechtswissenschaft in Heidelberg und Kiel. Seit 1995 ist er Rechtsreferendar in Kiel.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Fehler - Zeitpunkt - Eigenschaft - Zusicherung - Haftungsausschluß - Wandelung - Minderung - ius variandi - Gattungskauf - Nachbesserung - Verjährung - Verhältnis zur Anfechtung.