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Der bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) und das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) umfassend und praxisnah. Dabei werden auch die Vollstreckungs- und Zustellungsgesetze der Länder einbezogen. Das Verwaltungszustellungsrecht regelt alle Zustellungen im Verwaltungsverfahren sowie die Zustellung von Widerspruchsbescheiden im verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Vorverfahren. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht normiert z.B. die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeiten.
Neben dem VwVG und dem VwZG werden auch
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Produktbeschreibung
Der bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) und das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) umfassend und praxisnah. Dabei werden auch die Vollstreckungs- und Zustellungsgesetze der Länder einbezogen. Das Verwaltungszustellungsrecht regelt alle Zustellungen im Verwaltungsverfahren sowie die Zustellung von Widerspruchsbescheiden im verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Vorverfahren. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht normiert z.B. die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeiten.

Neben dem VwVG und dem VwZG werden auch Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung sowie das europäische Zustellungs- und Vollstreckungsrecht kommentiert. Der Anwendungsbereich des EG-Beitreibungsgesetzes erstreckt sich auf die Einkommens-, Gewerbe- und Grundsteuer sowie weitere Abgaben. Die ausführliche Kommentierung hat daher eine erhebliche Bedeutung für Steuerpraktiker.

Die Neuauflage berücksichtigt die ersten praktischen Erfahrungen sowie neueste Rechtsprechung zum neuen Verwaltungszustellungsgesetz 2006. Eingearbeitet sind auch die aktuellen Änderungen im Zustellungsrecht der Länder, z.B. das neue Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg v. 3.7.2007.
Im Vollstreckungsrecht waren ebenfalls mehrere Anpassungen im Landesrecht zu berücksichtigen, z.B. die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen durch Gesetz v. 9.10.2007 und Änderungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland Pfalz durch Gesetz v. 12.6.2007.
Der Kommentar ist auf dem Stand Frühjahr 2008.

Rezension:
"(...) Fazit: Ein instruktives Erläuterungsbuch, das sich in der Praxis zu Recht durchgesetzt hat."
Reg.-Dir. G. Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis, 05/2007, zur 7. Auflage 2006

"(...) Die nunmehr mit 551 Seiten Umfang erschienene Neuauflage des längst eingeführten Werks ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Präsident des VG Dr. Reiner Stahl, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 05/2007, zur 7. Auflage 2006

"(...) Das Buch von Engelhardt und App bildet daher einen sicheren Führer durch diese schwierige Materie."
Wolfgang Ferner, in: Straßenverkehrsrecht, 04/2007, zur 7. Auflage 2006

"(...) Engelhardt und App als in diesen Themen seit Jahren literarisch ausgewiesene Fachleute werden jetzt mit der Behandlung des erneuerten Zustellungsrechts durch Schiatmann unterstützt, der durch seine Arbeit im Bundesinnenministerium mit dieser Materie besonders vertraut ist. Ihr Werk gehört auch in der Sozialverwaltung in die Hand eines jeden, der sich bei der Erledigung konkreter Verwaltungsvorgänge oder bei deren Vorbereitung in Lehre und Ausbildung (Studium) mit Fragen der Verwaltungszustellung und Verwaltungsvollstreckung beschäftigt."
Prof. Dr. Gernot Dörr, in: Deutsche Rentenversicherung Bund, 03/2007, zur 7. Auflage 2006

„(...) Der Engelhardt/ Knapp macht auch in der Neuauflage einen durch Übersichtlichkeit und Praxisnähe überzeugenden Eindruck. Zahlreiche weiterführende Nachweise ermöglichen eine vertiefende Befassung mit Detailproblemen, die ein Handkommentar bestimmungsgemäß nur aufzeigen kann. Die Anschaffung des zum Standardkommentar des Zustellungs- und Vollstreckungsrechts avancierten Werks kann dem mit den einschlägigen Rechtsmaterien befassten Praktiker nur empfohlen werden.“
Dr. Bernd Köster, in: Kommunaljurist, 1/2007, zur 7. Auflage 2006

„Für den Praktiker des Verwaltungsrechts ist der Kommentar von Engelhardt/ App zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz – Verwaltungszustellungsgesetz schon seit Jahren ein unentbehrlicher Begleiter. (...)“
Dr. Rüdiger Albrecht, Richter am Verwaltungsgericht, in: Die Justiz, November 2006, zur 7. Auflage 2006

„(...) Der Kommentar ist nicht nur für die mit dem Zustell- und Vollstreckungsrecht des Bundes befassten Behördenmitarbeiter unverzichtbar und uneingeschränkt zu empfehlen, sondern ebenso für die Verwaltungspraktiker, die auf der Grundlage von entsprechendem Landesrecht tätig sind.“
Helmut Hagemann, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, 11/2006, zur 7. Auflage 2006

„(...) Der nunmehr in der 6. Auflage vorliegende und in der Praxis bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz umfassend und praxisnah. Ein wesentlicher Vorzug des Werkes besteht in der Einbeziehung des Vollstreckungs- und Zustellungsrechts der einzelnen Länder. Die Länder haben in den kommentierten Gesetzeswerken zum Teil nicht unerheblichen Abweichungen geregelt, sodass der Rechtsvergleich nicht nur für die Praxis, sondern auch für die Gesetzgeber der Länder und die die Gesetzesentwürfe vorbereitende Ministerialbürokratie und die Beratungsdienste wertvoll ist. (...) Es ist für die tägliche Praxis unentbehrlich.“
Heinrich Albers, in: Thüringer Verwaltungsblätter, Heft 6/ 2005, zur 6. Auflage

„(...) Mit der inzwischen 6. Auflage wird der bekannte und in der Verwaltungspraxis geschätzte Kommentar neu bearbeitet und auf den Stand von Januar 2004 gebracht. Über die bereits im Titel benannten Gesetze ( VwVG und VwZG ) hinaus werden nahezu vollständig das Vollstreckungsrecht aus der Abgabenordnung ( AO ), nämlich die §§ 77, 249-327 AO, das EG- Beitreibungsgesetz und das europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland besprochen. Dabei wird das Wesentliche in bewährter Form prägnant dargestellt, ohne dass die Erläuterungen an Tiefe verlieren.(...) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der in der Verwaltungspraxis bewährte Kommentar durch die Neuauflage weiter verbessert werden konnte und damit – auch in Zeiten knapper Budgets für Literatur – weiterhin Bestandteil einer an der Verwaltungsvollstreckung orientierten Handbibliothek sein sollte.“
Dr. Andreas Viertelhausen, in: Insolvenz und Vollstreckung, 3 / 2005, zur 6. Auflage

„(...) Schon heute steht fest, dass das Verwaltungszustellungsgesetz weitere grundlegende Veränderungen erfahren wird. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes soll insbesondere der Weg für die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Medien auch für die Zustellung durch die Verwaltung frei gemacht werden. Mit der Aussicht auf konkrete Hilfestellung durch die nächste Auflage des „Engelhardt/App“ kann jeder Rechtsanwender dem gelassen entgegensehen.“
Vorsitzender Richter am OVG Andreas Becker, in: Dt. Verwaltungsblatt, 07/2005, zur 6. Auflage

„(...) Fazit: Ein Praktiker-Kommentar im besten Wortsinne, der dem angesprochenen Adressatenkreis – insbesondere Verwaltungspraktiker, Rechtsanwälte, Richter – hervorragende Dienste leisten kann. Auch Studierende sind gut beraten, bei der Lösung von Fragen aus den Bereichen Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszustellung das Erläuterungsbuch zu Rate zu ziehen!“
Regierungsdirektor Günter Haurand, in: Dt. Verwaltungspraxis, 3/2005, zur 6. Auflage

„(...) Insgesamt kommt den beiden Autoren das Verdienst zu, mit dem Kommentar zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz und zum Verwaltungszustellungsgesetz (einschließlich ergänzender gesetzlicher Regelungen) zu zwei Bereichen, die eher weniger im Rampenlicht stehen, jedoch für die alltägliche Verwaltungs- und Rechtspraxis eine erhebliche Bedeutung haben, nicht nur ein bewährtes Hilfsinstrument geschaffen, sondern dieses Standardwerk zum Verwaltungsvollstreckungsrecht und zum Verwaltungszustellungsrecht mit der nun 6. Auflage wieder auf den neuesten Stand gebracht zu haben.“
Oberregierungsrat Rainer Prußeit, in: KommJur, 2/2005, zur 6. Auflage

„(...) Das in der aktuellen Auflage vorliegende Standardwerk ermöglicht es dem Verawaltungsbeamten wie dem Richter, aber auch dem Rechtsanwalt und dem Verbands- und Wirtschaftsjuristen in bewährter Form auf Einzelfragen bei der täglichen Arbeit eine zuverlässige und kompetente Antwort zu erhalten. (...) Mit dem Engelhardt/App als Arbeitsgrundlage dürften Vollstreckung und Zustellung rechtsstaatlichen Anforderungen jederzeit genügen. Das Buch ist bestens geeignet, manches „stumpfe Schwert“ zu schärfen.“
Richter am VG Harald Walther, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 11/2004, zur 6. Auflage

„(...) Der Kommentar stellt für alle mit Zustellungs- und Vollstreckungsrecht befassten Verwaltungs- und Steuerpraktiker, Rechtsanwälte, Richter und Justizmitarbeiter ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit dar, das uneingeschränkt empfohlen werden kann.“
Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern, in: Nr.12/2004, zur 6. Auflage

„(...) Die vier Jahre nach der 5. Auflage erschienene 6. Auflage besticht zunächst durch einen Gewinn an Übersichtlichkeit, da ein leicht vergrößertes Format verwendet wird. Dennoch bleibt es unzweifelhaft bei einem Handkommentar, der aber zugleich für die kommentierten Materien das Standardwerk bildet und bilden wird. (...) Es gilt, was in dieser Zeitschrift (Die Justiz 2001, 231) zur Vorauflage geschrieben worden ist: Dass sich der Kommentar als unverzichtbares Hilfsmittel für jeden erweist, der sich mit Verwaltungsvollstreckungs - oder Verwaltungszustellungsrecht befasst.“
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Frank Wenger, in: Die Justiz, 11/2004, zur 6. Auflage

„(...) Nunmehr in der 6. Auflage wurde der bewährte Handelskommentar zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz der aktuellen Rechtslage angepasst. Verfolgt man die Entwicklung des Kommentars, so ist eine kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung unverkennbar. Mitursächlich dafür ist sicher auch die Co-Autorenschaft von Michael App seit der 3. Auflage. Inhaltlich wurde seither das Spektrum des Kommentares erheblich erweitert und neue zusätzliche Themenschwerpunkte wurden integriert. (...) Kritiker und Rezensenten wird häufig nachgesagt, in oft haarspalterischer Weise Negativkritik zu formulieren. Diese Erwartungshaltung kann für die vorliegende Besprechung des Kommentars nicht erfüllt werden. Im Gegenteil, der Handkommentar hat sich durch seine kontinuierliche Weiterentwicklung zu einem Standardwerk innerhalb der vollstreckungs- und zustellrechtlichen Literatur entwickelt. Für den Vollstreckungspraktiker der Kommunalverwaltung ist er zu einer unverzichtbaren Informations- und Orientierungsquelle geworden.“
Helmut Hagemann, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, 11/2004, zur 6. Auflage

„(...) Auffallend ist die gut verständliche Sprache, in der die Kommentierung abgefasst wurde. So wurde auf die in vielen Kommentaren gern genutzten und oft nur mit Phantasie lesbaren Abkürzungen weitgehend verzichtet. Umfangreiche Kommentierungen sind nach dem Zitat der Vorschrift mit einer Inhaltsübersicht versehen und mit einer Randnummer gegliedert, was die Arbeit mit dem Werk und dessen Zitierbarkeit erheblich erleichtert. Durch die schon erwähnte häufige Berührung mit den hier kommentierten Vorschriften sollte das Buch in jedem Gerichtsvollzieherbüro seinen Einzug finden.“
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, 10/2004, zur 6. Auflage

„(...) Die Neuauflage stellt ein unentbehrliches und zuverlässiges Hilfsmittel für alle mit dem Verwaltungs- und Zustellungsrecht befassten Verwaltungs- und Steuerpraktiker dar.“
Dr. Hanno-Dirk Lemke, in: DSWR, 12/ 2004, zur 6. Auflage

"Die 6. Auflage bietet die in dem Nachtrag vom August 2002 zur 5. Auflage angekündigte vollständige Aktualisierung der Kommentierung, die insbesondere wegen des Inkrafttretens des Zustellungsreformgesetzes am 1. Juli 2002 u. a. mit der Änderung der Vorschriften der ZPO erforderlich geworden ist. Gegenüber der Vorauflage aus dem Jahre 2001 konnte die Lesbarkeit durch die Wahl eines etwas größeren Buchformates und eines größeren Schriftbildes verbessert werden.
Der auf dem Stand Januar 2004 befindliche Kommentar räumt dankenswerterweise auch dem Verwaltungsvollstreckungsrecht der einzelnen Bundesländer - den Bedürfnissen der Praxis entgegenkommend - mehr Raum ein. Hier kann sich der Benutzer über die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassungen der Verwaltungsvollstreckungsgesetze in Sachsen und Nordrhein-Westfalen mit dem Novum der Anwendbarkeit auf öffentlich-rechtliche Verträge bzw. der Zulassung der Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen der öffentlichen Hand im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch ministerielle Verordnung informieren (§ 1 VwVG, Rdn. 23 und 24). Der Kommentar ist nicht nur dem Praktiker aus Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft ein zuverlässiger, kompetenter Ratgeber in Detailfragen, sondern kann auch Studenten und Referendaren wegen seiner komprimierten Darstellungsweise und übersichtlichen Gliederung als Literatur zum Einstieg in die Grundsatzfragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts empfohlen werden. So erhält man in den knapp fünfseitigen Erläuterungen zu § 1 Abs. 1 VwVG über die Vollstreckung der Geldforderungen u. a. einen Überblick über die unterschiedlichen Abgaben (Steuern, Beiträge und Verwaltungs- sowie Benutzungsgebühren) und die den Religionsgemeinschaften nur partiell zur Verfügung stehende Verwaltungsvollstreckung, nämlich bei der Beitreibung von Friedhofbenutzungsgebühren.
Die Neu-Kommentierung des Verwaltungszustellungsgesetzes ist gekennzeichnet durch das seit Juli 2002 maßgebliche Zustellungsreformgesetz sowie die Privatisierung des Postdienstes. Im Hinblick auf die dynamischen Verweisungen zahlreicher Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetze auf das VwZG des Bundes kommt der Kommentierung weitreichende Bedeutung zu. Zu in der Praxis häufig auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der Zustellung an mehrere Adressaten oder an einen in Gemeinschaftseinrichtungen lebenden Empfänger - wie Asylbewerber oder Soldaten - bietet die Kommentierung den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Fachliteratur (§ 2 VwZG, Rdn. 6 und 21). Den raschen Zugang zu diesen in der verwaltungsgerichtlichen Praxis zunehmend Bedeutung erlangenden Problemstellungen erschließt das sorgfältig erstellte und detailreiche Sachverzeichnis.
Die auszugsweise Kommentierung der Abgabenordnung erscheint wegen deren Geltung für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen namentlich im Hinblick auf die in den letzten Jahren eingetretenen Rechtsänderungen weiterhin besonders angezeigt, zumal die Vorschriften der Kommunalabgabengesetze der Länder über Verweisungen auf zahlreiche - vom Verwal-tungsverfahrensrecht abweichende - Bestimmungen der Abgabenordnung nicht nur im Vollstreckungsschutz-Verfahren nicht selten unbeachtet bleiben."
Expertenmeinung von Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Pfaffmann, zur 6. Auflage.
Autorenporträt
RiBGH a.D. Dr. Hanns Engelhardt und Michael App sowie RegDir Arne Schlatmann, der im Bundesministerium des Innern mit dem neuen VwZG besonders befaßt war.