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Die Beteiligung an fremden Delikten, durch Verhaltensweisen, die alltäglich oder berufstypisch sind, wird in den letzten Jahren verstärkt diskutiert: Unter der Bezeichnung ¿neutrale Handlungen¿ bzw. ¿neutrale Beihilfe¿ richtet sich das Augenmerk vorrangig auf Fallkonstellationen, in denen der Betroffene die Freiheitsräume seines Berufs ausschöpft und hierdurch die unerlaubte Handlung eines anderen fördert. Bisher wurde die Problematik im Kontext der Produzententätigkeit allerdings noch nicht untersucht, obgleich gerade Massenproduktion es dem Haupttäter ermöglicht, zahlreiche Menschen zu…mehr

Produktbeschreibung
Die Beteiligung an fremden Delikten, durch Verhaltensweisen, die alltäglich oder berufstypisch sind, wird in den letzten Jahren verstärkt diskutiert: Unter der Bezeichnung ¿neutrale Handlungen¿ bzw. ¿neutrale Beihilfe¿ richtet sich das Augenmerk vorrangig auf Fallkonstellationen, in denen der Betroffene die Freiheitsräume seines Berufs ausschöpft und hierdurch die unerlaubte Handlung eines anderen fördert. Bisher wurde die Problematik im Kontext der Produzententätigkeit allerdings noch nicht untersucht, obgleich gerade Massenproduktion es dem Haupttäter ermöglicht, zahlreiche Menschen zu erreichen und sie durch gefährliche Produkte zu schädigen. Die Arbeit bietet dem interessierten Leser wertvolle Erkenntnisse zu den zivilrechtlichen Grenzen der Haftung für berufstypische Handlungen im Produktionsprozess. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der (Zulieferer-)Hersteller auf ein deliktisches Folgeverhalten seines Abnehmers einrichten muss und wo die Grenzen liegen, jenseits derer der Zulieferer nicht haftet und auf die (alleinige) Verantwortung des Abnehmers verweisen kann.