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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: 2,0, Universität Lüneburg (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Computer Law I , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet hat sich als Medium für Informationen jeglicher Art in den letzten Jahren fest etabliert.Ebenso gewann eine Option des Internets, das virtuelle Shopping, kurz und global als E- Commerce bezeichnet, eine immer größere Bedeutung. Nach einer Studie der OECD werden bis zum Jahre 2007 weltweit etwa 7,5 % aller Kaufverträge über das Internet zustande kommen. Viele bunte Websites…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: 2,0, Universität Lüneburg (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Computer Law I , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet hat sich als Medium für Informationen jeglicher Art in den letzten Jahren fest etabliert.Ebenso gewann eine Option des Internets, das virtuelle Shopping, kurz und global als E- Commerce bezeichnet, eine immer größere Bedeutung. Nach einer Studie der OECD werden bis zum Jahre 2007 weltweit etwa 7,5 % aller Kaufverträge über das Internet zustande kommen. Viele bunte Websites locken die Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Häufig schließen wir jedoch Verträge ab, ohne uns dessen bewusst zu sein. Wenn wir uns zum Beispiel morgens beim Bäcker ein Brötchen besorgen, liegt ein Kaufvertrag vor. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Vertragsarten im Internet und deren Haftungsgrundlage. Zu Beginn der Arbeit werde ich in Punkt 2. zwischen Online- und Internet- Verträgen unterscheiden. Im Folgenden werde ich eine Differenzierung der einzelnen Online- Verträge vornehmen. Im Anschluss hieran werde ich die Besonderheit der Internetauktion unter die Lupe nehmen (vgl. Punkt 3.) Unter Punkt 4. werde ich das Zustandekommen eines Vertrages im Internet beschreiben. Nachdem ich die Haftung der Einzelnen Provider dargestellt habe, werde ich zum Abschluss der Seminararbeit ein Fazit ziehen, ob David Rosenthal Recht mit seiner Ansicht, dass Verträge, die per Mausklick betätigt werden und nicht unterschrieben werde, nicht rechtsgültig sind, hat.