Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 9,99 €
  • Broschiertes Buch

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kann als das zentrale gesundheitspolitische Vorhaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode gelten. Es schließt sich thematisch an GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2011 an und setzt die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2006 begonnene Linie zur Flexibilisierung der Rahmenbedingungen der ambulanten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung fort. Für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das GKV-VSG ein Meilenstein seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999, denn es…mehr

Produktbeschreibung
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kann als das zentrale gesundheitspolitische Vorhaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode gelten. Es schließt sich thematisch an GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2011 an und setzt die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2006 begonnene Linie zur Flexibilisierung der Rahmenbedingungen der ambulanten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung fort.
Für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das GKV-VSG ein Meilenstein seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999, denn es hat mehr als jedes bisherige Gesetz die Vorschläge der Psychotherapeuten zur Verbesserung der Versorgung aufgenommen. Dies betrifft in erster Linie die Aufhebung einiger der von den Psychotherapeuten schon lange kritisierten Einschränkungen ihrer sozialrechtlichen Befugnisse. Die Möglichkeit, Patienten wegen ihrer psychischen Krankheit direkt in entsprechende Krankenhäuser bzw. Krankenhaus-Abteilungen einweisen zu können und die Möglichkeit der Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation wird die Verantwortung der Psychotherapeuten für den Gesamtbehandlungsplan und damit die umfassende Behandlung ihrer Patienten deutlich stärken.
Auch die bedarfsgerechte Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und verbesserte Bedingungen für das Jobsharing werden zu einer besseren und gleichmäßigeren Versorgung führen.
Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Versorgung ist die Auflage an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Psychotherapierichtlinie zu flexibilisieren und um die Möglichkeiten von Sprechstunden, der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung und der Rezidiv-Prophylaxe zu erweitern. Zusammen mit der Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Förderung der Gruppentherapie kann dies der erste große Reformschritt der Psychotherapierichtlinie seit ihrem Bestehen sein.
Viele der Regelungen werden erst dann praktisch wirksam, wenn der Gemeinsame Bundesausschusses die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert hat. Allerdings hat der Gesetzgeber enge Fristen gesetzt, so dass damit zu rechnen ist, dass alle Regelungen bereits zu Beginn des Jahres 2017 umgesetzt sein werden.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Regelungsinhalte, die die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Psychotherapeuten in besonderem Maße betreffen. Sie ist eine zu diesem Zweck komprimierte Fassung einer umfassenderen Kommentierung des GKV-VSG, die im medhochzwei-Verlag Heidelberg erschienen ist.
Autorenporträt
Prof. Dr. Bernd Halbe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Partner der Kanzlei Dr. Halbe Rechtsanwälte Köln/Hamburg/Berlin. Dr. Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit Dr. Uwe Preusker, Berater und Publizist in der Gesundheitswirtschaft und Herausgeber des Branchendienstes Klinik Markt inside. Dr. Herbert Schiller, Justiziar der Bayrischen Ärztekammer sowie Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung der und KV Bayern. Joachim Schütz, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Dr. Halbe Rechtsanwälte Köln/Hamburg/Berlin und Geschäftsführer und Justiziar beim Deutschen Hausärzteverband e.V. Prof. Dr. Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom und Inhaber des Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen. Dipl.-Psych. Dieter Best, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Mitglied der Vertretersammlungen der KBV und der

KV Rheinland-Pfalz, alternierender Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV. Stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Psychologische Psychotherapeutin. Mitglied der Vertreterversammlung der KV Nordrhein und der KBV, Beisitzerin im Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung.