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Mit Inkrafttreten des 1. EheRG am 01. Juli 1977 sollte das Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip im Ehe- und Ehescheidungsfolgenrecht ersetzt werden. 1579 Nr. 6 BGB soll als Regulativ zu den verschuldensunabhängigen Unterhaltstatbeständen der 1570 BGB ff Unbilligkeiten ausschließen, um krasse Verstöße gegen übergeordnete Gesichtspunkte der Gerechtigkeit zu vermeiden. Hierbei spielen jedoch Verschuldensgesichtspunkte eine Rolle. Untersucht wird, wie die Gerichte mit der von den Vätern des 1. EheRG betonten Erkenntnis umgehen, daß eine Verschuldensfeststellung "nur schwer" oder "in…mehr

Produktbeschreibung
Mit Inkrafttreten des 1. EheRG am 01. Juli 1977 sollte das Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip im Ehe- und Ehescheidungsfolgenrecht ersetzt werden. 1579 Nr. 6 BGB soll als Regulativ zu den verschuldensunabhängigen Unterhaltstatbeständen der 1570 BGB ff Unbilligkeiten ausschließen, um krasse Verstöße gegen übergeordnete Gesichtspunkte der Gerechtigkeit zu vermeiden. Hierbei spielen jedoch Verschuldensgesichtspunkte eine Rolle. Untersucht wird, wie die Gerichte mit der von den Vätern des 1. EheRG betonten Erkenntnis umgehen, daß eine Verschuldensfeststellung "nur schwer" oder "in der Regel" nicht leistbar sei und dennoch das Tatbestandsmerkmal der Einseitigkeit des Fehlverhaltens feststellen. Die Untersuchung erfolgt mittels einer internen dogmatischen Analyse der Rechtsprechung samt verfassungsrechtlicher Untersuchung der prozessualen Entscheidungsfindung im Verfahren nach 1579 Nr. 6 BGB und einer externen Analyse in Form eines Abgleiches der obergerichtlichen Entscheidungsprämissen mit den aktuellen empirischen Erkenntnissen der Familiensoziologie.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Behrens, geboren 1963 in Hamburg, studierte ab 1983 Jura in Hamburg und ist dort seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Die Promotion entstand während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg.