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GroBunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sind heute in starkem MaBe "multinational". Da jeder Staat bestrebt ist, Ertrage und Verm6gen der in seinem Gebiet tatigen Betriebe seiner Besteuerung zuzufUhren, mussen Gesamtergebnis und -verm6gen der Unternehmenseinheit zerlegt, einzelnen Steuerhoheiten zuge ordnet werden. Diese Aufgabenstellung ist unabhangig davon, ob die Unternehmens glieder rechtlich selbstandig sind (internationaler Konzern) oder nicht (internationa les Einheitsunternehmen): Es bedarf sowohl einer Vereinheitlichung der einzelstaat lichen Regelungen, um Doppelbelastungen…mehr

Produktbeschreibung
GroBunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sind heute in starkem MaBe "multinational". Da jeder Staat bestrebt ist, Ertrage und Verm6gen der in seinem Gebiet tatigen Betriebe seiner Besteuerung zuzufUhren, mussen Gesamtergebnis und -verm6gen der Unternehmenseinheit zerlegt, einzelnen Steuerhoheiten zuge ordnet werden. Diese Aufgabenstellung ist unabhangig davon, ob die Unternehmens glieder rechtlich selbstandig sind (internationaler Konzern) oder nicht (internationa les Einheitsunternehmen): Es bedarf sowohl einer Vereinheitlichung der einzelstaat lichen Regelungen, um Doppelbelastungen zu vermeiden, als auch der Formulierung von Vorschriften, die willkurliche Verlagerungen von Besteuerungsgrundlagen durch die Unternehmen zum Zwecke einer Minimierung der Gesamtsteuerlast verhindern. Der Verfasser bietet eine uberzeugende Gesamtsicht der Verrechnungspreisproble matik im internationalen Konzern: Schwachstellen in den gesetzlichen Grundlagen (Doppelbesteuerungs- und Gewinnverlagerungspotential), Konkretisierung des international anerkannten "dealing at arm's length"-Prinzips, Ausgestaltung der Verrechnungspreismethode. Um das Verrechnungspreisproblem haben sich - welcher Betriebswirt wuBte das nicht - groBe und gr6Bte Geister mit nur bescheidenem Erfolg bemuht. Der Verfasser legt auch die Grenzen seiner eigenen L6sung offen dar. Das vorgeschlagene Verfah ren, Deckungsbeitrage nach MaBgabe von Einzelkosten zuzuordnen, steckt die Ziele von vornherein nicht zu hoch: Ein "richtiger" Verrechnungspreis wird gar nicht angestrebt; das Bemuhen gilt einem objektivierten und typisierten Massenverfahren, mit dem aile Seiten leben k6nnen, das sowohl Manipulationsm6glichkeiten eingrenzt als auch in seinen Anforderungen soweit reduziert ist, daB es Grundlage internationa ler Vereinbarungen sein k6nnte. Es ist das Verdienst des Verfassers, zu dieser Aufga benstellung einen soliden Beitrag geleistet zu haben.