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Der Gedanke, ein Kompendium des Verkehrsrechts zu schreiben, be schiiftigte den Verfasser seit Jahren. Immer wieder begegnete ihm bei rechtsvergleichenden Studien die auffallende Tatsache, daB gerade im Verkehrsrecht vergleichbare Tatbestande nicht selten eine unterschied liche rechtliche Behandlung finden. Der Umstand, daB die Rechtsfragen des Verkehrs seit jeher fast nur von Speziali:sten einer bestimmten Ver kehrsart behandelt wurden, die nur dann und wann auf der Suche nach Formulierungen einen Seitenblick auf das Recht einer anderen Verkehrs art geworfen haben, mag diese Entwicklung mit…mehr

Produktbeschreibung
Der Gedanke, ein Kompendium des Verkehrsrechts zu schreiben, be schiiftigte den Verfasser seit Jahren. Immer wieder begegnete ihm bei rechtsvergleichenden Studien die auffallende Tatsache, daB gerade im Verkehrsrecht vergleichbare Tatbestande nicht selten eine unterschied liche rechtliche Behandlung finden. Der Umstand, daB die Rechtsfragen des Verkehrs seit jeher fast nur von Speziali:sten einer bestimmten Ver kehrsart behandelt wurden, die nur dann und wann auf der Suche nach Formulierungen einen Seitenblick auf das Recht einer anderen Verkehrs art geworfen haben, mag diese Entwicklung mit erklaren. Es solI daher versucht werden, den Gesamtstoff einmal naher zusammenzuriicken. Da zu scheint die Form des Kompendiums als erster Schritt auf einem unter den gangbaren Wegen geeignet. Ein Kompendiurn, ein Handbuch des Rechts solI einen Oberblick iiber das Wesentliche geben. Es will in Kiirze iiber Sinn und Zusammenhange unterrichten, keine Losungen oder Entscheidungen vermitteln, sondern den Weg zu den Quellen zeigen. Seine Aufgabe ist daher nicht die liicken lose Aufzahlung und Erlauterung aller oft nur einen kleinen Spezialisten kreis interessierenden V orschriften des Verkehrswesens, wie etwa iiber Freibord der Binnenschiffe auf SeewasserstraBen, iiber das Ems-Lotsen wesen, iiber Funkdienst auf Seeschiffen, iiber hypothekarische Belastung von Eisenbahngrundstiicken, iiber die Fahrzeugteile-Verordnung oder iiber das stundenweise Vermieten von Sportbooten. Wer ein erschopfen des, aber fiir das Verstandnis des Verkehrsrechts entbehrliches Verzeich nis aller Einzelbestimmungen sucht, urn die diese Materie im Laufe der letzten Jahrzehnte vermehrt worden ist, findet sie in dem Fundstellen nachweis iiber die Bundesgesetzgebung nach dem Stand vom 31. 12.