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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,5, Fachhochschule Aachen (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Als Unternehmenszusammenschluss soll die völlige oder beschränkte wirtschaftliche Verbindungmehrerer, rechtlich meist selbständig bleibender Unternehmen bezeichnet werden. DieBezeichnung Unternehmenzusammenschluss trifft auch dann zu, wenn an einemZusammenschluss nur Teile einem Unternehmen beteiligt sind- z.B. Konzerngliedbetrieb(Konzerngesellschaft) - oder der Gegenstand des Zusammenschlusses nicht nur wirtschaftlich,sonder auch rechtlich unselbständige Teile…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,5, Fachhochschule Aachen (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Als Unternehmenszusammenschluss soll die völlige oder beschränkte wirtschaftliche Verbindungmehrerer, rechtlich meist selbständig bleibender Unternehmen bezeichnet werden. DieBezeichnung Unternehmenzusammenschluss trifft auch dann zu, wenn an einemZusammenschluss nur Teile einem Unternehmen beteiligt sind- z.B. Konzerngliedbetrieb(Konzerngesellschaft) - oder der Gegenstand des Zusammenschlusses nicht nur wirtschaftlich,sonder auch rechtlich unselbständige Teile einem Unternehmen betrifft - z .B. bei Pacht- undÜberlassungsverträge. Je nach Strenge der Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit der Unternehmenspricht man auch von Kooperation (loser Zusammenschluss) oder Konzentration (festerZusammenschluss mit einheitlicher Leitung).