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In der Rechtspraxis und in der alltäglichen Rechtsprechung ist in einer ganzen Reihe von Ländern die ständige Bezugnahme auf das "Common Law" die Norm. Dies geht jedoch selten mit einer begründeten Darstellung der Relevanz des Konzepts in den Anträgen des Gerichtsverfahrens einher. Noch verwirrender ist, dass kaum jemals eine Rationalisierung hinsichtlich der Stellung des Gewohnheitsrechts bei der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen der zunehmend populären Verfassungskodizes - wie der Verfassung von Kenia von 2010 - angeboten wird. Dies ist ein klarer Mangel in der Verfassung Rahmen der…mehr

Produktbeschreibung
In der Rechtspraxis und in der alltäglichen Rechtsprechung ist in einer ganzen Reihe von Ländern die ständige Bezugnahme auf das "Common Law" die Norm. Dies geht jedoch selten mit einer begründeten Darstellung der Relevanz des Konzepts in den Anträgen des Gerichtsverfahrens einher. Noch verwirrender ist, dass kaum jemals eine Rationalisierung hinsichtlich der Stellung des Gewohnheitsrechts bei der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen der zunehmend populären Verfassungskodizes - wie der Verfassung von Kenia von 2010 - angeboten wird. Dies ist ein klarer Mangel in der Verfassung Rahmen der geltenden Rechtsprechung. Die Aufgabe dieses Buches ist es, diese Lücke zu schließen; und außerdem, um zusätzliches Licht auf die Stellung einer führenden zeitgenössischen Rechtsfamilie, des Gewohnheitsrechts, angesichts einer kodifizierten Verfassung zu werfen. Diese Studie zeigt das fortschrittliche historische Profil des Gewohnheitsrechts und seinen Platz in den verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umgebungen. Der Leser wird umso besser sein, wenn er die grundlegenden Bezugspunkte bei der Erfüllung des richterlichen Mandats erkennt, die für die Ziele des Verfassungsstaats und der guten Regierungsführung so wichtig sind.
Autorenporträt
JACKTON B. OJWANG, LL.B., LL.M. (Nairobi);Ph.D (Cantab); LL.D. (Nairobi);FKNAS; CBSJuez jubilado del Tribunal Supremo de Kenia; ha sido profesor y decano de Derecho de la Universidad de Nairobi.