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Die funktionale Bezogenheit der "Verfassungsgerichtsbarkeit" und der "Bundesstaatlichkeit" bildet den Ausgangspunkt der Arbeit. Ein Blick auf die nationale Verfassungsgeschichte gibt Aufschluss darüber, wie das dem bundesstaatlichen Gefüge immanente Spannungsverhältnis in früheren Verfassungsepochen aufgelöst wurde. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu bundesstaatlichen Themen wird analysiert, welche Auswirkungen Verfassungsrechtsprechung auf die Entwicklung der Verfassung und die Ausgestaltung der Bundesstaatlichkeit hat. Dabei ist auch die Rechtsprechung des…mehr

Produktbeschreibung
Die funktionale Bezogenheit der "Verfassungsgerichtsbarkeit" und der "Bundesstaatlichkeit" bildet den Ausgangspunkt der Arbeit. Ein Blick auf die nationale Verfassungsgeschichte gibt Aufschluss darüber, wie das dem bundesstaatlichen Gefüge immanente Spannungsverhältnis in früheren Verfassungsepochen aufgelöst wurde. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu bundesstaatlichen Themen wird analysiert, welche Auswirkungen Verfassungsrechtsprechung auf die Entwicklung der Verfassung und die Ausgestaltung der Bundesstaatlichkeit hat. Dabei ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Konkurrenzverhältnis innerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit Gegenstand der Untersuchung. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Bestimmung der Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte, insbesondere bei der Individualverfassungsbeschwerde.
Autorenporträt
Die Autorin: Kristina Fiedler, geboren 1967 in Kiel; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel; anschließend Rechtsreferendarin des Landes Mecklenburg-Vorpommern; Zweites juristisches Staatsexamen 1996; von 1996 bis 1998 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald am Lehrstuhl für Öffentliches Recht; seit 1998 Richterin im Land Mecklenburg-Vorpommern; 2002 Ernennung zur Richterin am Sozialgericht; 2002 bis 2003 Abordnung an das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern; anschließend Tätigkeit im Justizministerium u. a. als Referentin für die Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte; seit 2005 Referentin für Verfassungsrecht und Parlamentsrecht sowie Verfassungsjustitiarin.