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Zum WerkDer Kommentar zur Bayerischen Verfassung wendet sich mit seinen praxisbezogenen und zugleich wissenschaftlich-systematischen Erläuterungen an die Staatspraxis, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie an Studierende und Referendare. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf der Analyse der reichhaltigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verdeutlichung der Unterschiede zwischen dem Grundgesetz auf der einen und der Bayerischen Verfassung auf der anderen Seite. In diesem Zusammenhang werden die Entstehung, Entwicklung und…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Kommentar zur Bayerischen Verfassung wendet sich mit seinen praxisbezogenen und zugleich wissenschaftlich-systematischen Erläuterungen an die Staatspraxis, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie an Studierende und Referendare. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf der Analyse der reichhaltigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verdeutlichung der Unterschiede zwischen dem Grundgesetz auf der einen und der Bayerischen Verfassung auf der anderen Seite. In diesem Zusammenhang werden die Entstehung, Entwicklung und dieCharakteristika der Bayerischen Verfassung ebenso deutlich herausgearbeitet wie die Wirkkraft der Landesverfassung im bundesstaatlichen und im europäischen Verfassungsbund.Vorteile auf einen Blick- Analyse der Rechtsprechung des BayVerfGH- Verdeutlichung der Unterschiede Grundgesetz/Bayerische Verfassung- praxisbezogene und wissenschaftliche ErläuterungenZur NeuauflageIn der zweiten Auflage widmendie Autoren vertiefte Aufmerksamkeit den Grundrechten, den erweiterten Gestaltungsfeldern bayerischer Gesetzgebung (z.B. Bildung, Schule und Hochschule, innere Sicherheit und Datenschutz, Staatskirchenrecht, Medien) sowie dem Staatsorganisationsrecht.Gesetzgebung und die Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, wurden eingearbeitet.ZielgruppeHochschulen, Studierende und Referendare, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Staatsverwaltung und Kommunen, Anwaltschaft, Landtag samt Landtagsfraktionen, Parteien.