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Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine verdeckte Gewinnausschüttung bezeichnet ein Rechtsgeschäft zwischen einer Kapitalgesellschaft und beteiligten Gesellschaftern, oder diesem nahe stehenden Personen, welches unter Fremden unüblich wäre. Ein solches wird auch bezeichnet als nicht rechtsübliches Rechtsgeschäft. Häufig werden die Rechtsfolgen verdeckter Gewinnausschüttungen nur…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine verdeckte Gewinnausschüttung bezeichnet ein Rechtsgeschäft zwischen einer Kapitalgesellschaft und beteiligten Gesellschaftern, oder diesem nahe stehenden Personen, welches unter Fremden unüblich wäre. Ein solches wird auch bezeichnet als nicht rechtsübliches Rechtsgeschäft. Häufig werden die Rechtsfolgen verdeckter Gewinnausschüttungen nur ertragsteuerlich betrachtet. Dies ist problematisch, da die vGA auch schenkungsteuerliche Folgen mit sich ziehen kann. Da eine zusätzliche schenkungsteuerbelastung neben der Entstehung von Ertragsteuern zu einer hohen Steuerlast für die Beteiligten führt, sollte man sich die Sachverhalte in denen Schenkungsteuer entsteht bewusst machen. Die nachfolgende Arbeit soll zunächst auf die aktuelle ertrag- und schenkungsteuerliche Behandlung von nicht rechtsüblichen Rechtsgeschäften, insbesondere der vGA im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, sowie im Verhältnis zu nahe stehenden Personen, eingehen. Dabei sollen die derzeit strittigen Sachverhalte dargelegt werden. Ziel der Arbeit ist, bei derzeitiger Rechtslage und im Hinblick auf mögliche Änderungen auf potenzielle Gestaltungen zur Minimierung der Steuerbelastung aufmerksam zu machen. Dabei soll im Besonderen die Reduktion der Schenkungsteuerbelastung, bzw. die Vermeidung der Entstehung von Schenkungsteuer im Vordergrund stehen.