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Nach traditioneller Auffassung schützt das Urheberrecht das "geistige Band" zwischen Urheber:in und Werk. Schöpfer:in muss u.a. als Urheber:in eines Werks genannt werden, kann es vor Änderungen schützen und über dessen Nutzung entscheiden. Bietet das Urheberrecht auch die Möglichkeit sich von einem Werk oder ganzen Werkgruppen zu distanzieren und das uvre nach eigenem Gutdünken zu gestalten? Dieses Buch stellt gewohnte Denkmuster auf den Kopf. Das Interesse von Urheber:innen sowie Eigentümer:innen wie Sammler:innen oder Museen an der Zu- und Abschreibung von Werken bildender Kunst wird an…mehr

Produktbeschreibung
Nach traditioneller Auffassung schützt das Urheberrecht das "geistige Band" zwischen Urheber:in und Werk. Schöpfer:in muss u.a. als Urheber:in eines Werks genannt werden, kann es vor Änderungen schützen und über dessen Nutzung entscheiden. Bietet das Urheberrecht auch die Möglichkeit sich von einem Werk oder ganzen Werkgruppen zu distanzieren und das uvre nach eigenem Gutdünken zu gestalten? Dieses Buch stellt gewohnte Denkmuster auf den Kopf. Das Interesse von Urheber:innen sowie Eigentümer:innen wie Sammler:innen oder Museen an der Zu- und Abschreibung von Werken bildender Kunst wird an Beispielen aus dem Kunstmarkt dargestellt und urheberrechtlich untersucht. Dabei fliessen Erfahrungswerte der Autorin aus der eigenen Beratungspraxis als Juristin und Kunsthistorikerin ein.