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Uploadfilter, Bestseller-Paragraph und Transparenzpflicht - die Urheberrechtsnovelle 2021 wurde lang und heftig diskutiert und ist seit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Kern der Novelle sind die Umsetzung der DSM-Richtlinie und ein neues Urhebervertragsrecht. Änderungen beim Senderecht berücksichtigen neue technische Entwicklungen und erstmals werden die Pflichten von Online-Plattformen explizit geregelt. 2018 wurde das UrhG zugunsten von Personen mit Sehbehinderung angepasst, 2016 ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz erlassen.
Die dritte Auflage der Sonderausgabe zum Urheberrechtsgesetz
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Produktbeschreibung
Uploadfilter, Bestseller-Paragraph und Transparenzpflicht - die Urheberrechtsnovelle 2021 wurde lang und heftig diskutiert und ist seit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Kern der Novelle sind die Umsetzung der DSM-Richtlinie und ein neues Urhebervertragsrecht. Änderungen beim Senderecht berücksichtigen neue technische Entwicklungen und erstmals werden die Pflichten von Online-Plattformen explizit geregelt. 2018 wurde das UrhG zugunsten von Personen mit Sehbehinderung angepasst, 2016 ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz erlassen.

Die dritte Auflage der Sonderausgabe zum Urheberrechtsgesetz arbeitet die Novellen strukturiert auf:
Gesetzestext zum UrhG und VerwGesG 2016 samt Erläuterungen zu den Novellen 2018 und 2021Anmerkungen mit Hinweisen zur Anwendung einzelner BestimmungenAbdruck der umgesetzten DSM-RL und OnlineSatCab-RL mit Entsprechungstabelle der Richtlinien- und Umsetzungsbestimmungen

Alle Änderungen der Novellen 2018 und 2021 sind im UrhG grau hervorgehoben.
Autorenporträt
Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und hat in der Vergangenheit das Urheberrecht auf österreichischer und europäischer Ebene begleitet.

Mag. iur. Mag. Dr. rer. nat. Adolf Zemann ist Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt IP-Recht, insbesondere Urheberrecht.