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Die Schnelllebigkeit der neuen digitalen Welt wird uns tagtäglich vor Augen geführt:
Ständig blinken Icons und weisen eindringlich darauf hin, dass neue Updates, Upgrades oder Patches zur Verfügung stehen. Bereits einfache Alltagsgegenstände sind smart und miteinander im Internet der Dinge (IoT) vernetzt - und bedürfen einer laufenden Aktualisierung, um weiterhin funktionsfähig zu bleiben.
Die Autorin untersucht in diesem Zusammenhang den Begriff der Softwareaktualisierung und widmet sich der Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie deren Umsetzung ins österreichische Recht. Es
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Produktbeschreibung
Die Schnelllebigkeit der neuen digitalen Welt wird uns tagtäglich vor Augen geführt:

Ständig blinken Icons und weisen eindringlich darauf hin, dass neue Updates, Upgrades oder Patches zur Verfügung stehen. Bereits einfache Alltagsgegenstände sind smart und miteinander im Internet der Dinge (IoT) vernetzt - und bedürfen einer laufenden Aktualisierung, um weiterhin funktionsfähig zu bleiben.

Die Autorin untersucht in diesem Zusammenhang den Begriff der Softwareaktualisierung und widmet sich der Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie deren Umsetzung ins österreichische Recht. Es werden dabei ua folgende Bereiche erörtert:
Anspruch auf Aktualisierung abseits einer etwaigen vertraglichen VereinbarungGewährleistung Neu: Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie und deren Umsetzung ins österreichische RechtSchadenersatzpflicht des Herstellers: Produkthaftung, Produzentenhaftung und ProduktbeobachtungspflichtSchadenersatzpflicht des Nutzers bei unterlassener AktualisierungWie ist das Verhältnis Hersteller und Händler?Wie ist bei - aus Sicht des Nutzers - unerwünschten Aktualisierungen vorzugehen? Welche Rechtsprobleme gibt es bei fehlerhaften Aktualisierungen, die zu einem neuen Fehler an der ursprünglich mangelfreien Software führen?
Autorenporträt
Dr. Sophia Fida ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien. Zuvor war sie als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Zivilrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.) tätig.