Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.…mehr
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.
Die Autorin: Leona Sofie Wollschläger wurde 1975 in Berlin geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Potsdam und Berlin. Anschließend hat sie ihr Referendariat in Berlin und München absolviert und 2003 abgeschlossen. Die Promotion erfolgte im Dezember 2007 an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Die Autorin ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung des Unzumutbarkeitsgedankens - Rechtstheoretische Präzisierungsversuche - Bedeutung der Unzumutbarkeit für das Recht zur außerordentlichen Kündigung - Konkretisierung des wichtigen Grundes.
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung des Unzumutbarkeitsgedankens - Rechtstheoretische Präzisierungsversuche - Bedeutung der Unzumutbarkeit für das Recht zur außerordentlichen Kündigung - Konkretisierung des wichtigen Grundes.
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