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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft werden Kaufverträge über Mobiltelefone vom Anbieter mit gleichzeitigem Abschluss eines Netzkartenvertrages angeboten. Solche so genannten Kopplungsangebote müssen unter Umständen auf Wettbewerbswidrigkeit überprüft werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt verschiedene Verbotstatbestände gegen Wettbewerbshandlungen, die den Verbrauchern und Mitbewerbern zum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft werden Kaufverträge über Mobiltelefone vom Anbieter mit gleichzeitigem Abschluss eines Netzkartenvertrages angeboten. Solche so genannten Kopplungsangebote müssen unter Umständen auf Wettbewerbswidrigkeit überprüft werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt verschiedene Verbotstatbestände gegen Wettbewerbshandlungen, die den Verbrauchern und Mitbewerbern zum Nachteil gereichen können.In der vorliegenden Arbeit wird dargelegt werden, inwieweit diese oben genannten Kopplungsangebote unter eine der im UWG geregelten Verbotstatbestände fallen. Dabei wird der Schwerpunkt der Arbeit auf den Tatbeständen des unlauteren Wettbewerbs und der Verbraucherschutzfunktion des UWG liegen. Vorschriften über belästigende und vergleichende Werbung werden nur am Rande behandelt werden. Verfahrensvorschriften bleiben ganz außer Acht.