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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0 - Hervorragend, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz), Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Praxis erfolgt die abschließende Patenterteilung durch das DPMA beziehungsweise EPA regelmäßig auf der Grundlage von Unterlagen, die von den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen des Patentanmelders abweichen. Die Abänderung des Patentanspruchs während des Erteilungsverfahrens geschieht aus mehreren Gründen. Zum einen wird der Anmelder von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0 - Hervorragend, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz), Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Praxis erfolgt die abschließende Patenterteilung durch das DPMA beziehungsweise EPA regelmäßig auf der Grundlage von Unterlagen, die von den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen des Patentanmelders abweichen. Die Abänderung des Patentanspruchs während des Erteilungsverfahrens geschieht aus mehreren Gründen. Zum einen wird der Anmelder von den Prüfstellen mitunter aufgefordert, die festgestellten Mängel zu korrigieren oder unklare Formulierungen des Patentanspruchs und damit die Erfindung zu präzisieren. Zum anderen nimmt der Anmelder im Laufe des Erteilungsverfahrens aber auch selbst Änderungen vor, indem er die in der Beschreibung sowie den Ansprüchen verwendeten Begriffe ändert, streicht, ergänzt oder sogar zusätzliche neue Merkmale oder sogar Ansprüche nachträglich einfügt. Allerdings kann eine dieser eben dargestellten Änderungen zu einer unzulässigen Erweiterung der Patentansprüche führen. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen tatsächlich eine Patenterweiterung anzunehmen und ob diese zulässig ist. Diese Seminararbeit befasst sich mit dieser Frage, welche im Folgenden anhand einer Vielzahl von höchstrichterlicher Entscheidungen begutachtet wird.