Die Freiheit als Grundrecht ist ein Diskussionsgegenstand, der zu einem Konflikt in zwei Bereichen der Rechtswissenschaft geführt hat, der traditionellen strafrechtlichen Diskussion und dem Verfassungsrecht, dessen Diskussion durch die Rechtsprechung stark beeinflusst worden ist. Carnelutti betonte einmal den Wert des Strafrechts für den Schutz der Freiheit im Gegensatz zu anderen Bereichen wie dem Zivilrecht, das zum Beispiel das Eigentum schützt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Freiheit ein Grundrecht von historischem Rang, das den Grundstein für die positive Auslegung der übrigen Grundrechte bildet. Aus diesem Grund haben sowohl die Oberste Charta als auch die verschiedenen internationalen Menschenrechtsverträge mehrere gerichtliche Garantien für den Angeklagten in Betracht gezogen, so dass in vielen Fällen in den Überprüfungen bestätigt wurde, dass diese Normen dem Angeklagten einen übermäßigen Schutz gegenüber dem Opfer bieten.