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Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des UN-Kaufrechts eröffnen durch ihre unbestimmten Rechtsbegriffe einigen Spielraum für Interpretation. Wajma Mangal schlägt vor, dass die Auslegung der Art. 38 und Art. 39 CISG an internationalen Maßstäben orientiert werden und nach der autonomen Auslegungsmethode erfolgen sollte. Sie prüft, wie sich die festgestellten Anforderungen ändern, wenn man eine am ökonomischen Effizienzkriterium orientierte Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe vornimmt. Die Untersuchungsweise und die Untersuchungsfrist sollten ihr zufolge an bereits bekannte Kriterien…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des UN-Kaufrechts eröffnen durch ihre unbestimmten Rechtsbegriffe einigen Spielraum für Interpretation. Wajma Mangal schlägt vor, dass die Auslegung der Art. 38 und Art. 39 CISG an internationalen Maßstäben orientiert werden und nach der autonomen Auslegungsmethode erfolgen sollte. Sie prüft, wie sich die festgestellten Anforderungen ändern, wenn man eine am ökonomischen Effizienzkriterium orientierte Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe vornimmt. Die Untersuchungsweise und die Untersuchungsfrist sollten ihr zufolge an bereits bekannte Kriterien und Kategorien angeknüpft werden. Anders bedarf die Rügefrist des Art. 39 CISG nicht einer solchen kategorischen Anknüpfung.
Autorenporträt
Wajma Mangal studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, wo auch ihre Promotion erfolgte. Neben mehreren Studien- und Forschungsaufenthalten in Dubai, New York und Berlin arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Competition and Regulation Institute der Leuphana Universität Lüneburg. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.