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Hier erfahren- Arbeitnehmer- Gläubiger- Schuldnerwarum die Arbeitgeber den pfändbaren Betrag bei einer Lohnpfändung unterschiedlich berechnen.Artikel 3 Grundgesetz (GG)(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Das Gleichheitsgrundrecht ist "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten".(Grundgesetz-Kommentar, Michael Sachs, 3. Auflage, Art. 3 Rn. 13)

Produktbeschreibung
Hier erfahren- Arbeitnehmer- Gläubiger- Schuldnerwarum die Arbeitgeber den pfändbaren Betrag bei einer Lohnpfändung unterschiedlich berechnen.Artikel 3 Grundgesetz (GG)(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Das Gleichheitsgrundrecht ist "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten".(Grundgesetz-Kommentar, Michael Sachs, 3. Auflage, Art. 3 Rn. 13)
Autorenporträt
1966 geboren und aufgewachsen in Alsdorf. 1984 Abschluß der Fachhochschulreife. Danach Ausbildung zum Industriekaufmann. 1992 Weiterbildung zum Personalfachkaufmann (IHK). 1996 Weiterbildung zum Betriebswirt (VWA). 1987 bis 1997 Tätigkeit als Personalsachbearbeiter (EBV AG, Herzogenrath und Rheinbraun AG, Köln).