15,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit soll erläutert werden, welche Möglichkeiten Minderjährige in den USA im Vergleich zu Deutschland haben, ein Unternehmen zu gründen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind weithin bekannt als Nation der unbegrenzten Möglichkeiten. Besonders für Unternehmer und Menschen, die Ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen wollten und wollen, waren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit soll erläutert werden, welche Möglichkeiten Minderjährige in den USA im Vergleich zu Deutschland haben, ein Unternehmen zu gründen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind weithin bekannt als Nation der unbegrenzten Möglichkeiten. Besonders für Unternehmer und Menschen, die Ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen wollten und wollen, waren und sind die Vereinigten Staaten ein beliebter Standort. Dass dieser Eindruck sehr romantisch und teilweise etwas verblendend ist, wird deutlich, wenn man sich einmal die Hürden bei einer Firmengründung in den USA anschaut. Diese sind oftmals, weitaus höher als hier in Deutschland. Ein direkter Vergleich zwischen beiden Rechtssystemen ist in diesem Bereich fast unmöglich, da es in den USA keine einheitlichen Regeln für die Unternehmensgründung durch Minderjährige gibt. Während es in Deutschland eine feste Struktur gibt, welche bundesweit gilt, erlassen in den USA die einzelnen Bundesstaaten eigene, verschiedene Gesetze. Deswegen können in dieser Seminararbeit unmöglich die gesamten USA beleuchtet werden. Vielmehr werden hier und da einige Referenzstaaten herausgepickt, um gewisse Unterschiede zum deutschen Rechtssystem an eben diesen festzustellen.