59,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Nach dem sog. Dualismus der Einkunftsarten, der dem Einkommensteuergesetz zugrunde liegt, werden Wertveränderungen im Privatvermögen - anders als solche im Betriebsvermögen - steuerlich grundsätzlich nicht erfasst. Das Gesetz unterwirft jedoch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens der Besteuerung, wenn die Voraussetzungen von § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 EStG vorliegen. Darüber hinaus wendet der BFH in seiner neueren Rechtsprechung § 20 Abs. 2 EStG auch auf den insolvenzbedingten Untergang von Darlehensforderungen und Aktien an. Angesichts dieser…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem sog. Dualismus der Einkunftsarten, der dem Einkommensteuergesetz zugrunde liegt, werden Wertveränderungen im Privatvermögen - anders als solche im Betriebsvermögen - steuerlich grundsätzlich nicht erfasst. Das Gesetz unterwirft jedoch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens der Besteuerung, wenn die Voraussetzungen von § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 EStG vorliegen. Darüber hinaus wendet der BFH in seiner neueren Rechtsprechung § 20 Abs. 2 EStG auch auf den insolvenzbedingten Untergang von Darlehensforderungen und Aktien an. Angesichts dieser Entwicklung untersucht die Arbeit, ob Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens tatsächlich ebenso steuerbar sind wie Veräußerungsverluste. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur § 20 Abs. 2 EStG, sondern mittlerweile auch § 23 EStG Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern (z.B. Verluste aus dem Verbrennen von Gemälden) in analoger Anwendung erfasst.
Autorenporträt
Dominik Hübsch studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau. Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Rainer Wernsmann), an der Universität Passau tätig. Seit April 2023 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts München.