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Der Siegeszug der Digital-Technologie setzt sich unvermindert fort und ergreift immer neue Bereiche des Lebens. Neue Technologien verändern die Welt: Was bedeutet die Digitalisierung also für das Recht? Das ist die Kernfrage, welcher der Verfasser nachgeht.
Der Autor arbeitet fünf Charakteristika von kultureller Digitalisierung heraus: Entgrenzung, Bilderflut, Immaterialisierung, Zeitlosigkeit und Vernetzung. Damit kontrastiert sie das Recht und das rechtliche Denken. Es wird klar, dass zwei Welten aufeinander treffen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Denn das Recht ist eher von…mehr

Produktbeschreibung
Der Siegeszug der Digital-Technologie setzt sich unvermindert fort und ergreift immer neue Bereiche des Lebens. Neue Technologien verändern die Welt: Was bedeutet die Digitalisierung also für das Recht? Das ist die Kernfrage, welcher der Verfasser nachgeht.

Der Autor arbeitet fünf Charakteristika von kultureller Digitalisierung heraus: Entgrenzung, Bilderflut, Immaterialisierung, Zeitlosigkeit und Vernetzung. Damit kontrastiert sie das Recht und das rechtliche Denken. Es wird klar, dass zwei Welten aufeinander treffen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Denn das Recht ist eher von Grenzziehungen, Bilderskepsis, fester Verkörperung, exakter Zeitbestimmung und kausalen, sukzessiven Gedankengängen und Argumentationsketten geprägt.

Die Konfrontation mit der Digitalisierung verändert das Recht tief greifend. In der Summe wird das Recht unschärfer. Und was genauso wichtig ist: Es wird relativiert. Andere Bereiche der Gesellschaft übernehmen verstärkt Ordnungs- und Steuerungsfunktionen neben und an Stelle des Rechts. Beides ist eine Herausforderung für die Rechtspolitik, für die Dogmatik und die Rechtstheorie. In seiner Studie entwickelt der Verfasser erste Ansatzpunkte zu einer Dogmatik und Rechtstheorie des unscharfen Rechts.
Rezensionen
"Boehme-Neßler schafft mit seinen Überlegungen einen Mittelpunkt, von dem aus eine Fortentwicklung des IT-Rechts erarbeitet und umgesetzt werden kann. Den Autor kann man für diesen Wurf nur beglückwünschen." Michael Wächter, in: Datenschutz und Datensicherheit, 6/2011