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Das ungarische Patentrecht wurde im Jahre 1995 neu kodifiziert. Die amtliche Begründung des Gesetzes betont, dass die systematische Neuregelung nicht nur den Anforderungen der Marktwirtschaft und der ungarischen Verfassung, sondern auch der Erfüllung der sich aus internationalen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen, insbesondere der Anforderungen der europäischen Patentharmonisierung und des TRIPS-Abkommen dient.
Die Darstellung dieser ehrgeizigen Neuregelung mit ihrer politischen Zielsetzung der Europa-Kompatibilität steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Behandelt werden unter
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Produktbeschreibung
Das ungarische Patentrecht wurde im Jahre 1995 neu kodifiziert. Die amtliche Begründung des Gesetzes betont, dass die systematische Neuregelung nicht nur den Anforderungen der Marktwirtschaft und der ungarischen Verfassung, sondern auch der Erfüllung der sich aus internationalen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen, insbesondere der Anforderungen der europäischen Patentharmonisierung und des TRIPS-Abkommen dient.

Die Darstellung dieser ehrgeizigen Neuregelung mit ihrer politischen Zielsetzung der Europa-Kompatibilität steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Behandelt werden unter anderem die Patentfähigkeitsmerkmale, das Verfahren vor dem Patentamt und vor den Gerichten, die Rechtsstellung des Erfinders, Inhalt und Umfang des Patentschutzes, die Regelung der Arbeitnehmererfindungen, die Patentverletzung und der Patentlizenzvertrag.

Darüber hinaus werden auch Fragen, die sich generell im Zusammenhang mit Erfindungen stellen, erörtert. Dazu gehören der Problemkreis des Know-how-Vertrages, der Schutz der Ergebnisse schöpferischer Tätigkeit durch das Bürgerliche Recht, Aspekte des Technologietransfers und kartellrechtlicher Bestimmungen sowie die Patent- und Know-how-Verwertung als Investition und die Anwendung des ungarischen internationalen Privatrechts auf internationale Lizenz- und Know-how-Verträge.

Teil B der Abhandlung enthält auszugsweise Entscheidungen, die in Teil A zitiert werden. Um dem Leser den Zugang zu den Quellen zu erleichtern, ist in Teil C die Regierungsverordnung Nr. 86/1999 über die Freistellung einzelner Gruppen von Technologie-Übergabe-Vereinbarungen zum Verbot der Wettbewerbsbeschränkung und in Teil D das Gesetz XXXIII/1995 über den Patentschutz von Erfindungen abgedruckt.
Autorenporträt
Professor Dr. iur. Alexander Vida, Dr. Tatjana Kowal-Wolk und Dr. Gabor Hegyi