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Sanktionen der Vereinten Nationen und Gegenmaßnahmen im Rahmen der staatlichen Verantwortung sind die beiden wichtigsten Durchsetzungsmechanismen des Völkerrechts. Der Sicherheitsrat verhängt die in Artikel 41 der UN-Charta vorgesehenen Maßnahmen ausschließlich zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, während die Staaten berechtigt sind, auf Gegenmaßnahmen zurückzugreifen, um die Unterlassung der rechtswidrigen Handlung, gegen die sie selbst verstoßen haben, zu gewährleisten und gegebenenfalls Wiedergutmachung für den durch eine solche Handlung verursachten Schaden zu…mehr

Produktbeschreibung
Sanktionen der Vereinten Nationen und Gegenmaßnahmen im Rahmen der staatlichen Verantwortung sind die beiden wichtigsten Durchsetzungsmechanismen des Völkerrechts. Der Sicherheitsrat verhängt die in Artikel 41 der UN-Charta vorgesehenen Maßnahmen ausschließlich zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, während die Staaten berechtigt sind, auf Gegenmaßnahmen zurückzugreifen, um die Unterlassung der rechtswidrigen Handlung, gegen die sie selbst verstoßen haben, zu gewährleisten und gegebenenfalls Wiedergutmachung für den durch eine solche Handlung verursachten Schaden zu verlangen. In dieser Arbeit wurde versucht, eine vergleichende Analyse beider Mechanismen vorzunehmen, um die Unterschiede zwischen den Zwangsmaßnahmen des UN-Sanktionsmechanismus und den Gegenmaßnahmen sowie die Gemeinsamkeiten beider Systeme zu ermitteln. Auf der Grundlage der UN-Sanktionspraxis und der Gegenmaßnahmen in Verbindung mit den Fällen der Ukraine-Krise, des Abschusses des russischen Jets durch die Türkei und der Katar-Golf-Krise wird in dieser Studie argumentiert, dass eine scharfe Unterscheidung zwischen dem UN-Sanktionsregime und dem rechtlichen Regime der Gegenmaßnahmen in Bezug auf die staatliche Verantwortung getroffen werden muss, obwohl die Ähnlichkeiten der von diesen beiden Regimen verhängten Handlungen diese Unterscheidung verwischen können.
Autorenporträt
Vakkas Bilsin erwarb 2013 einen LL.B. und 2015 einen LL.M. in öffentlichem Recht an der Galatasaray-Universität in der Türkei. Er spezialisierte sich auf internationales Recht durch einen LL.M. in internationalen Rechtsstudien an der Universität Wien. Derzeit arbeitet er auf seine Zulassung als Rechtsanwalt in Kanada hin und ist in einer Anwaltskanzlei in Toronto tätig.