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Das als Einsteig in das sehr komplexe und umfangreiche Gebiet des Umweltrechts konzipierte Lehrbuch von Prof. Dr. Wilfried Erbguth (Universität Rostock) und Priv.-Doz. Dr. Sabine Schlacke (Universität Rostock) wendet sich in seiner zweiten Auflage vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaft und anderer umweltbezogener Studiengänge sowie an Praktiker, die sich die Grundlagen dieses Rechtsgebiets erarbeiten wollen. Die aus der Vorauflage bewährte Integration von Fällen wurde beibehalten. Der bewusste Verzicht auf eine handbuchartige Vertiefung ermöglicht dem Anfänger eine zügige Einarbeitung…mehr

Produktbeschreibung
Das als Einsteig in das sehr komplexe und umfangreiche Gebiet des Umweltrechts konzipierte Lehrbuch von Prof. Dr. Wilfried Erbguth (Universität Rostock) und Priv.-Doz. Dr. Sabine Schlacke (Universität Rostock) wendet sich in seiner zweiten Auflage vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaft und anderer umweltbezogener Studiengänge sowie an Praktiker, die sich die Grundlagen dieses Rechtsgebiets erarbeiten wollen. Die aus der Vorauflage bewährte Integration von Fällen wurde beibehalten. Der bewusste Verzicht auf eine handbuchartige Vertiefung ermöglicht dem Anfänger eine zügige Einarbeitung in die Materie, dem Examenskandidaten und Referendar eine mühelose Wiederholung des examensrelevanten Stoffes. Weiterführende Hinweise finden sich in den Fußnoten. Umfangreiche gesetzliche Änderungen, vor allem in den besonderen Teilen des Umweltrechts, machen neben der jüngeren Rechtsprechung und den Entwicklungen im Schrifttum eine Aktualisierung notwendig. So wurde die Novellierung des Gentechnikrechts grundlegend berücksichtigt. Die gravierenden Entwicklungen im Atom- und Energiebereich finden sich in einem neuen Kapitel zum Energierecht zusammengefasst, das den Kapiteln des Besonderen Umweltrechts (Immissionsschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Gewässerschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht, Gentechnikrecht und Meeresumweltrecht) angefügt ist. Der Entwurf zum Umweltgesetzbuch hat bereits Berücksichtigung gefunden; an den jeweils einschlägigen Stellen wird auf die Neuregelungen hingewiesen.