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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Aus für die 60-Watt-Birne", diese Schlagzeile machte im Jahr 2011 die Umweltpolitik des Staates für die Verbraucher besonders sichtbar und spürbar.Die "gute, alte" 60 Watt Birne, welche noch in vielen Haushalten Licht spendet, durfte ab 01.09. letzten Jahres nicht mehr verkauft werden. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Staat als oberste Instanz, die Umweltpolitik in allen Bereichen der Gesellschaft, sowohl in Unternehmen, als auch in privaten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Aus für die 60-Watt-Birne", diese Schlagzeile machte im Jahr 2011 die Umweltpolitik des Staates für die Verbraucher besonders sichtbar und spürbar.Die "gute, alte" 60 Watt Birne, welche noch in vielen Haushalten Licht spendet, durfte ab 01.09. letzten Jahres nicht mehr verkauft werden. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Staat als oberste Instanz, die Umweltpolitik in allen Bereichen der Gesellschaft, sowohl in Unternehmen, als auch in privaten Haushalten beeinflusst. Er entwirft Gesetze, leitet Maßnahmen ein und gibt Regelungen zu einem nachhaltigen Umweltschutz vor.Die Anfänge der Umweltpolitik kann man mehr als 100 Jahre zurückverfolgen. Einige gesetzliche Vorschriften zu den Themen Luft-und Gewässerschutz traten im 19. Jahrhundert in Kraft. Das erste Naturschutzamt wurde 1906 in Preußen eingeweiht. Ein eigenes Politikfeld für die Umweltpolitik entstand 1969 in der Brandtschen Regierungsphase. Dieser Prozess und die Vorreiterrolle Deutschlands auf diesem Gebiet vertieften sich über mehrere Regierungszyklen bis hin zur Katastrophe in Tschernobyl 1986, wonach die Intensivierungen zunahmen und schließlich im Jahre 1994 der Umweltschutz im Grundgesetz verankert wurde. Das Grundgesetz fasst die damaligen Gedanken der Bundesregierung in Worte: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."