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Die Regeln über die Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Zahlungen sind international weitgehend nicht harmonisiert. Unternehmensgruppen können folglich die Art und das Ausmaß einer Quellenbesteuerung ihrer Einkünfte über standortbezogene Entscheidungen direkt beeinflussen. Der hieraus resultierende Anreiz zur Zwischenschaltung substanz- und funktionsloser Gesellschaften in Staaten, die über den Anwendungsbereich eines besonders vorteilhaften DBAs (Treaty-Shopping) oder einer Richtlinie (Directive-Shopping) quellensteuerliche Vergünstigungen bieten, stellt ein Kernproblem des…mehr

Produktbeschreibung
Die Regeln über die Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Zahlungen sind international weitgehend nicht harmonisiert. Unternehmensgruppen können folglich die Art und das Ausmaß einer Quellenbesteuerung ihrer Einkünfte über standortbezogene Entscheidungen direkt beeinflussen. Der hieraus resultierende Anreiz zur Zwischenschaltung substanz- und funktionsloser Gesellschaften in Staaten, die über den Anwendungsbereich eines besonders vorteilhaften DBAs (Treaty-Shopping) oder einer Richtlinie (Directive-Shopping) quellensteuerliche Vergünstigungen bieten, stellt ein Kernproblem des internationalen Steuerrechts dar. Sowohl das OECD-MA als auch das europäische Sekundärrecht kennen Abwehrmaßnahmen gegen das Treaty- und Directive-Shopping. Das nationale Instrumentarium umfasst hingegen insbesondere die spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG, während andere europäische Staaten vergleichbare unilaterale Maßnahmen ergriffen haben. Regelmäßig laufen jene Vorschriften aber Gefahr, in ihrer konkreten Ausgestaltung mit den einschlägigen Bestimmungen des Europarechts zu kollidieren. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht zum einen in der Aufarbeitung des Problems des Treaty- und Directive-Shoppings aus juristischer und ökonomischer Sicht, was insbesondere auch eine Grenzziehung zu legitimer Steuerplanung mit einschließt. Zum anderen werden § 50d Abs. 3 EStG sowie korrespondierende Vorschriften ausgewählter anderer EU-Staaten analysiert und einer kritischen Würdigung unterzogen. Neben Erkenntnissen zu Anwendungsproblemen und zu europarechtlichen Stärken und Schwächen der Vorschriften werden auch Schlussfolgerungen zu einer möglichen Konvergenz bzw. Divergenz des entsprechenden bereichsspezifischen Missbrauchsmaßstabs in der EU abgeleitet.
Autorenporträt
Christian Biebinger wurde 1985 in Ludwigshafen a. Rh. geboren. Er studierte von Oktober 2006 bis August 2009 Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim mit Abschluss Bachelor of Science. Von Oktober 2009 bis November 2011 Studiengang Management an der Universität Hohenheim und der Jönköping International Business School (Schweden) mit Abschluss Master of Science; seit Februar 2012 externer Doktorand am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen der Universität Hohenheim von Prof. Dr. Holger Kahle sowie berufliche Tätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerberatung; im März 2016 Promotion zum Dr. oec.