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Ohne Zweifel ist der Tourismus in Österreich ein überragender Wirtschaftsfaktor. Tourismusrecht ist daher ein praktisch sehr wichtiges Rechtsgebiet. Als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts hat es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen touristischen Anbietern und Touristen zum Gegenstand. Es werden die rechtlichen Regelungen für den Tourismus breit aufgefächert dargestellt, wobei neben den zentralen Themen Reiseorganisation und -vermittlung sowie Beherbergung und Verpflegung auch die touristischen Teilbereiche wie Kultur-, Natur-, Bade- und Gesundheitstourismus Platz finden.

Produktbeschreibung
Ohne Zweifel ist der Tourismus in Österreich ein überragender Wirtschaftsfaktor. Tourismusrecht ist daher ein praktisch sehr wichtiges Rechtsgebiet.
Als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts hat es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen touristischen Anbietern und Touristen zum Gegenstand. Es werden die rechtlichen Regelungen für den Tourismus breit aufgefächert dargestellt, wobei neben den zentralen Themen Reiseorganisation und -vermittlung sowie Beherbergung und Verpflegung auch die touristischen Teilbereiche wie Kultur-, Natur-, Bade- und Gesundheitstourismus Platz finden.
Autorenporträt
Dr. Wolfgang Stock lehrt Freizeitrecht an der FH JOANNEUM (Studiengang "Gesundheitsmanagement im Tourismus") und betreibt ein rechtswissenschaftliches Gutachterbüro, das Büro für Freizeitrecht (www.freizeitrecht.at).

FH Prof. Mag. Dr. Werner Hauser ist als Fachhochschul-Professor für öffentliches und privates Wirtschaftsrecht an der FH Joanneum tätig; zahlreiche Fachpublikationen und umfassende Lehrtätigkeit ua zum Gesundheitsrecht.