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Mit der grundlegenden Novellierung des TKG hat der Gesetzgeber den auf europäischer Ebene erfolgten TK-Review in nationales Recht umgesetzt. Der Berliner Kommentar TKG berücksichtigt alle einschlägigen Rechtsentwicklungen und bereitet sie auf Grundlage der aktuellen Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte kompetent und anschaulich auf.
Auskunft für alle TK-Netze: Setzen Sie auf eine umfassende Kommentierung des TKG. Die völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte 2. Auflage bietet Ihnen u. a. Kommentierungen der neu eingefügten
- 15a, der "Regulierungskonzepte und
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Produktbeschreibung
Mit der grundlegenden Novellierung des TKG hat der Gesetzgeber den auf europäischer Ebene erfolgten TK-Review in nationales Recht umgesetzt. Der Berliner Kommentar TKG berücksichtigt alle einschlägigen Rechtsentwicklungen und bereitet sie auf Grundlage der aktuellen Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte kompetent und anschaulich auf.

Auskunft für alle TK-Netze: Setzen Sie auf eine umfassende Kommentierung des TKG. Die völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte 2. Auflage bietet Ihnen u. a. Kommentierungen der neu eingefügten

-
15a, der "Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation" präzisiert,
-
41a der neuen Vorschrift zu "Netzneutralität",
-

77a ff., die Regelungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze enthalten,
- sowie der

88 ff. und 109 ff., die datenschutz- und sicherheitsrechtliche Regelungen umfassen - inkl. gründlicher Einarbeitung des Bestandsdatenauskunftsgesetzes und der Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG).

"Fazit: Wer sich mit dem Telekommunikationsrecht im Allgemeinen und dem Datenschutz im Telekommunikationsbereich im Besonderen beschäftigt, kommt an diesem Kommentar kaum vorbei." Werner Hülsmann zur Vorauflage in: Datenschutz Nachrichten (DANA), 1/2010
Autorenporträt
Prof. Dr. Thomas Fetzer, seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim.

Professor Dr. Hans-Wolfgang Arndt, Rektor der Universität Mannheim, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht.