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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Universität Mannheim (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Betrachtung klassischer sowie neuerer Ansätze zur Überwindung von Ineffizienzen, die aus unvollständigen Arbeitsverträgen resultieren. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie geht von einem kompetitiven Umfeld aus, bei dem Arbeitsangebot und -nachfrage und somit Lohn und Beschäftigung langfristig zu einem stabilen, markträumenden Gleichgewicht finden. Jeder Arbeitnehmer, der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Universität Mannheim (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Betrachtung klassischer sowie neuerer Ansätze zur Überwindung von Ineffizienzen, die aus unvollständigen Arbeitsverträgen resultieren.
Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie geht von einem kompetitiven Umfeld aus, bei dem Arbeitsangebot und -nachfrage und somit Lohn und Beschäftigung langfristig zu einem stabilen, markträumenden Gleichgewicht finden. Jeder Arbeitnehmer, der bereit ist zu den vorherrschenden Konditionen Arbeit anzubieten, wird eine Beschäftigung finden. Langfristig tendiert der Markt zur Vollbeschäftigung. Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit wird nach dieser Theorie durch Staatseingriffe, hohem Gewerkschaftsgrad und Branchenumstrukturierungen bedingt.
Kritiker dieser Theorie sehen dabei einen wichtigen Aspekt vernachlässigt. Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind meist in hohem Grade unvollständig. Sie regeln die Entlohnung, Sozialleistungen, Arbeitszeit u.ä.. Der eigentliche Anlass für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, nämlich die Leistung des Arbeitnehmers, wird meist nur sehr ungenau spezifiziert. Der Arbeitnehmer hat innerhalb dieser Vertragsschranken häufig einen hohen diskretionären Entscheidungsspielraum. Hieraus ergibt sich unmittelbar die Prinzipal-Agenten-Problematik. Der Arbeiter hat die Möglichkeit, seinen Freiraum sowohl zur Steigerung des Leistungsniveaus wie auch zur Bummelei zu nutzen. Zudem sind die Leistungen des Arbeitnehmers zwar häufig für beide Parteien beobachtbar, aber weder vertraglich bestimmbar noch gegenüber einer dritten Partei verifizierbar. Der Arbeitgeber versucht diese Unsicherheit der Leistungsimplementierung mit den ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Instrumenten zu überwinden.
Klassische Arbeitsmarktmodelle gehen seit mehr als 100 Jahren ausschließlich von egoistischen Akteuren aus. Der sog. homo oeconomicus ist ein vollständig rationales Wesen, das ständig bemüht ist, seinen eigenen Nutzen durch optimale Wahl seiner Entscheidungsvariablen zu maximieren. Unter der Annahme dieses Menschentypen wurden diverse Modelle entwickelt, die anhand von Effizienzlöhnen den Arbeitnehmer zu einer effizienten Leistungserbringung disziplinieren sollen.
In den letzten zwei Jahrzehnten kündigte sich in den Wirtschaftswissenschaften durch die Berücksichtung eines neuen Menschentyps ein Paradigmenwechsel an. Kooperatives und loyales Verhalten des Arbeitnehmers lassen sich weder erzwingen noch vertraglich fixieren. Durch Zahlung höherer Löhne ex-ante erwartet der Arbeitgeber, dass dieser Vertrauensvorschuss mit erhöhter Arbeitsanstrengung belohnt wird. Diese psychologischen Erwägungen sind unter dem homo oeconomicus irrelevant. Zahlreiche experimentelle Studien ergaben, dass die Annahme des rein egoistischen Menschenbildes in bilateralen Arbeitsbeziehungen oftmals nicht zutreffend ist bzw. unter Berücksichtigung sozialer Präferenzen die Resultate klassischer Modelle in Frage stehen. Gemäß dem neueren Ansatz wird die Festlegung des Lohnes nicht allein durch Angebot und Nachfrage, sondern auch aufgrund psychologischer Überlegungen determiniert.
Die Intention dieser Arbeit ist die Analyse, ob Instrumente, welche sich unter egoistischen Individuen theoretisch als effizient erweisen, bei der Modifikation des Menschenbildes weniger effizient oder sogar kontraproduktiv wirken können. Dies könnte einen entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie auf weitere Komponenten der Vertragsbeziehung, wie etwa dem Lohnfindungsprozess, haben.
Obwohl 77% aller Arbeitsverträge Tarifverträge sind, werden in 76% aller Unternehmen individuelle Lohnvereinbarungen über Einzelverträge getroffen. Der Einfluss der Variation der Präferenzannahmen sowie die Ineffizienz...