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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Literaturgeschichte, Epochen, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Deutsches Seminar), Veranstaltung: Dramaeninterpretation und Theaterpraxis II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den theoretischen theaterideologischen Zielen der Regierung des Dritten Reiches und der Frage, inwieweit diese erreicht wurden. In ihrem Verlauf wird zunächst geklärt, wie die Machtergreifung der Nationalsozialisten sich auf die kulturelle Freiheit auswirkte und welche ideologischen Maximen das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Germanistik - Literaturgeschichte, Epochen, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Deutsches Seminar), Veranstaltung: Dramaeninterpretation und Theaterpraxis II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den theoretischen theaterideologischen Zielen der Regierung des Dritten Reiches und der Frage, inwieweit diese erreicht wurden. In ihrem Verlauf wird zunächst geklärt, wie die Machtergreifung der Nationalsozialisten sich auf die kulturelle Freiheit auswirkte und welche ideologischen Maximen das Regime vorgab. Danach beabsichtige ich die maßgebenden theaterpolitischen Organisationen des Dritten Reiches auf ihre Konzepte und deren Realisierung hin zu untersuchen. Bezugnehmend auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen möchte ich im Anschluss daran versuchen die Frage zu beantworten, ob und inwiefern es den Nationalsozialisten gelungen ist, ihren theaterideologischen Ansprüchen gerecht zu werden.Bei dieser Arbeit werde ich mich auf die Theorien von Konrad Dussel und Henning Rischbieter stützen. Der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 folgte schon bald der Ausbau einer Alleinherrschaft Hitlers. Nach dem Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 (, es ist noch immer ungewiss, ob die Nationalsozialisten für diesen Brand verantwortlich waren oder der holländische Kommunist van der Lubbe), erließ Hitler noch am selben Tag die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" ("Ermächtigungsgesetz"), wodurch die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Basis für die folgende Terrorherrschaft geschaffen wurden.Zwischen dem 4. und 13. März 1933 fand die sogenannte Gleichschaltung der sich noch gegen die Nationalsozialisten widersetzenden Länder Sachsen, Baden, Württemberg, Bayern und den Hansestädten statt. Es wurden, meistens nach Gewaltakten, "Reichsstatthalter" über die Landesregierungen gestellt, welche diese im nationalsozialistischen Sinne veränderten. Diese Entwicklung brachte eineVerfolgungswelle mit sich, der Nichtdeutsche und politisch Andersdenkende zum Opfer fielen.Die Gleichschaltung machte auch vor dem Beamtentum und der Justiz nicht Halt. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 bevollmächtigte die Regierung auch die bisher unkündbaren Beamten zu entlassen. Von den Folgen dieses Erlasses waren wiederum Nichtdeutsche und potentielle politische Freidenker betroffen.