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Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf rund 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung im Vergleich zu anderen Branchen außerordentlich hoch. Naturgemäß ist gerade ein schlankes Regelungswerk erläuterungsbedürftig. Umso wichtiger ist ein fundierter Kommentar der tarifvertraglichen Bestimmungen. Die vorliegende 8. Auflage des bewährten Kommentars verarbeitet alle Entwicklungen bis 30. September 2009 einschließlich des Tarifabschlusses für den Werbeaußendienst…mehr

Produktbeschreibung
Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf rund 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung im Vergleich zu anderen Branchen außerordentlich hoch. Naturgemäß ist gerade ein schlankes Regelungswerk erläuterungsbedürftig. Umso wichtiger ist ein fundierter Kommentar der tarifvertraglichen Bestimmungen. Die vorliegende 8. Auflage des bewährten Kommentars verarbeitet alle Entwicklungen bis 30. September 2009 einschließlich des Tarifabschlusses für den Werbeaußendienst vom 22. September 2009. Ebenso sind alle Änderungen der Rechtslage seit 2006 berücksichtigt. Die Tarifverträge der Versicherungswirtschaft wurden in den Jahren 2006 bis 2009 entscheidend weiterentwickelt. Seit 2006 ergaben sich ferner gesetzliche Änderungen, die nicht ohne Einfluss auf die Tarifrechtslage blieben. Zu nennen ist insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Tarifvertragsparteien haben sich zu diesem Thema intensiv ausgetauscht. Ein Konsens dahingehend, den Tarif an die geänderte Gesetzeslage anzupassen, konnte bisher nicht erzielt werden. Die sich stellenden Fragen bedürfen dennoch einer Antwort. Auch die Rechtsprechung hat sich fortentwickelt. Insofern bestand Bedarf, die Kommentierung grundsätzlich zu überarbeiten, ohne die Grundstruktur zu verändern. Der Kommentar ist als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe für die Justiz konzipiert. Der Autor ist seit über zehn Jahren für die Gestaltung der Tarifverträge verantwortlich und begleitet die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien. Der Kommentar eignet sich für jeden, der tarifliche Bestimmungen anwendet oder von deren Anwendung betroffen ist, insbesondere also für Arbeitsrichter, Führungskräfte, Mitarbeiter in Personalabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebsräte aber selbstverständlich auch für Arbeitnehmer.