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Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit bei Tarifpluralitäten auf. Durch vermehrte Tarifabschlüsse von Spartengewerkschaften entstehen Tarifkollisionen, die nicht mehr aufgelöst werden. Die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems ist durch diese Entwicklung zunehmend gefährdet. Tarifgemeinschaften wurden insofern als verfassungsgemäße Lösung entwickelt. Sie sind gemäß Art. 9 Abs. 3 GG möglich und in der Praxis vorzufinden. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifverträge noch -partner…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit bei Tarifpluralitäten auf. Durch vermehrte Tarifabschlüsse von Spartengewerkschaften entstehen Tarifkollisionen, die nicht mehr aufgelöst werden. Die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems ist durch diese Entwicklung zunehmend gefährdet. Tarifgemeinschaften wurden insofern als verfassungsgemäße Lösung entwickelt. Sie sind gemäß Art. 9 Abs. 3 GG möglich und in der Praxis vorzufinden. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifverträge noch -partner aus dem System ausgegrenzt und die verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheiten und -garantien werden gewährleistet.
Autorenporträt
Sarah Saeidy-Nory studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und absolvierte einen Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht. Sie war zunächst als Syndikus in einem internationalen Unternehmen tätig. Die Autorin arbeitet als Rechtsanwältin in einem Arbeitgeberverband und ist dort Leiterin der Tarifabteilung.