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Inhalt: H.-P. Benöhr, Irrtum und guter Glaube der Hilfsperson beim Besitzerwerb - R. Knütel, Kauf und Pacht bei Abzahlungsgeschäften im römischen Recht - D. Medicus, Der historische Normzweck bei den römischen Klassikern - K. Meffert, Ulp. 8.5.6.4: Die Beteiligung mehrerer Personen an der servitus oneris ferendi - J. P. Meincke, Zur Anwachsung beim Prälegat - M. Meinhart, Die bedingte Erbeinsetzung des Haussohnes - F. Peters, Der Erwerb des Pfandes durch den Pfandgläubiger im klassischen und im nachklassischen Recht - S. Schipani, Zum iusiurandum in litem bei den dinglichen Klagen - H. H.…mehr

Produktbeschreibung
Inhalt: H.-P. Benöhr, Irrtum und guter Glaube der Hilfsperson beim Besitzerwerb - R. Knütel, Kauf und Pacht bei Abzahlungsgeschäften im römischen Recht - D. Medicus, Der historische Normzweck bei den römischen Klassikern - K. Meffert, Ulp. 8.5.6.4: Die Beteiligung mehrerer Personen an der servitus oneris ferendi - J. P. Meincke, Zur Anwachsung beim Prälegat - M. Meinhart, Die bedingte Erbeinsetzung des Haussohnes - F. Peters, Der Erwerb des Pfandes durch den Pfandgläubiger im klassischen und im nachklassischen Recht - S. Schipani, Zum iusiurandum in litem bei den dinglichen Klagen - H. H. Seiler, Zur Haftung des auftraglosen Geschäftsführers im römischen Recht - A. Wacke, Die Rechtswirkung der lex Falcidia
Autorenporträt
Prof. Dr. Hans Hermann Seiler ist Emeritus am Seminar für Römisches Recht der Universität Hamburg.

Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Medicus, em. o. Professor für Bürgerliches Recht an der Universität München.