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Die Untersuchung nimmt ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Phänomen in den Blick: Indem die gesellschaftliche Struktur der Bundesrepublik Deutschland demografisch bedingt ein stetig steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung erfährt, wird sich auch die Strafjustiz künftig mit durchschnittlich immer älteren Tätern und Opfern konfrontiert sehen. Während die Kriminalität gegen ältere Personen bereits seit geraumer Zeit Gegenstand wiederkehrender medialer Berichterstattung ist (siehe bspw. »Enkeltrick«), steht der ältere Mensch als Täter einer Straftat allenfalls punktuell im Fokus der…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung nimmt ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Phänomen in den Blick: Indem die gesellschaftliche Struktur der Bundesrepublik Deutschland demografisch bedingt ein stetig steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung erfährt, wird sich auch die Strafjustiz künftig mit durchschnittlich immer älteren Tätern und Opfern konfrontiert sehen. Während die Kriminalität gegen ältere Personen bereits seit geraumer Zeit Gegenstand wiederkehrender medialer Berichterstattung ist (siehe bspw. »Enkeltrick«), steht der ältere Mensch als Täter einer Straftat allenfalls punktuell im Fokus der öffentlichen Betrachtung. Aus der Eigenschaft des Täteralters resultieren jedoch kontinuierlich wachsende Probleme, für die auf Dauer keine bloß einzelfallbezogenen Lösungen gefunden werden können. Die Dissertation beleuchtet diesen Themenkomplex im Bereich des Ermittlungsverfahrens schwerpunktmäßig für Fragen des Vernehmungs- und Untersuchungshaftrechts und gibt zudem einen Ausblick auf strafprozessrechtliches Änderungspotenzial.
Autorenporträt
Sebastian Kretzschmann studierte ab dem Wintersemester 2009/2010 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt »Strafverfahren und praxisrelevante Nebengebiete des Strafrechts« an der Universität zu Köln und legte im Jahr 2014 die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln ab. Nach einem anschließenden Master-Studium (LL.M. im Wirtschaftsrecht) erfolgte die Promotion im Jahr 2019 mit einer Dissertation zum Strafprozessrecht. Seit Februar 2019 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.