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Präjudizien des Bundesverfassungsgerichts, des BGH und auch der OLGe prägen und entwickeln im weitem Umfang das Strafverfahrensrecht, dass sich dadurch teilweise zu einem "case-law" entwickelt hat. Der Praktiker muss deshalb über die Kenntnis des bloßen Gesetzestextes der StPO hinaus Zugriff auf das umfangreiche Richterrecht haben, und zwar schnell, unkompliziert und - ohne zeitraubendes Suchen in Entscheidungssammlungen und Zeitschriften - in handlicher Form. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende Kommentar, der - sich vorrangig an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientiert, - eine Fülle…mehr

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Produktbeschreibung
Präjudizien des Bundesverfassungsgerichts, des BGH und auch der OLGe prägen und entwickeln im weitem Umfang das Strafverfahrensrecht, dass sich dadurch teilweise zu einem "case-law" entwickelt hat. Der Praktiker muss deshalb über die Kenntnis des bloßen Gesetzestextes der StPO hinaus Zugriff auf das umfangreiche Richterrecht haben, und zwar schnell, unkompliziert und - ohne zeitraubendes Suchen in Entscheidungssammlungen und Zeitschriften - in handlicher Form. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende Kommentar, der
- sich vorrangig an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientiert,
- eine Fülle von Zitaten zentraler Entscheidungen in die Erläuterungen integriert,
- diese Zitate so aufbereitet, dass sich weitgehend ein aufwendiges Nachlesen des Präjudizfalls erübrigt,
- wissenschaftliche und dogmatische Streifragen auf das für den Praktiker unerlässliche Minimum reduziert.
Das Werk verarbeitet insgesamt 23 Novellierungen der StPO seit Erscheinen der Vorauflage vor zwei Jahren, so u.a.
- das im Wesentlichen am 1. September 2004 in Kraft getretene 1. Justizmodernisierungsgesetz. Topaktuell sind bereits alle Modifikationen der StPO, von denen fast 50 Paragraphen betroffen sind, eingearbeitet. Die Änderungen verfolgen durchgängig das Ziel, Gerichtsverfahren zu vereinfachen und sie effektiver und flexibler zu gestalten.
Umfassend wurden die Unterbrechungsregelungen für die Hauptverhandlung (
229 StPO) reformiert. Verständlicher und weitergefasst sind auch die Vorschriften über die Verlesung von Schriftstücken. Die Vereidigungsregelungen wurden inhaltlich der praktizierten Realität in den Gerichten angepasst und insgesamt neu und übersichtlicher gestaltet. Ferner kann künftig der Richter von der Anwesenheit eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle absehen, wenn dies nicht erforderlich ist;
- das am 1. März 2005 in Kraft tretende Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften mit umfangreichen Änderungen der

484, 488 und 491 bis 495StPO. Damit werden die rechtlichen Hindernisse, die einem Online-Lesezugriff der StA entgegenstehen, beseitigt und zugleich die rechtlichen Voraussetzungen für einen Online-Lesezugriff der Polizei und Strafgerichte auf das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrenregister geschaffen;
- das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.7.2004 mit der Neufassung des
275a StPO;
- das Opferrechtsreformgesetz - in Kraft seit 1.9.2004 -, mit dem im Strafverfahren die Belastung des Opfers verringert und seine Rechte verbessert werden sollen;
- das Sexualdelikte-Änderungsgesetz;
- das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts;
- das 34. Strafrechtsänderungsgesetz mit Modifikationen der

110, 103, 111, 112, 138a, 148a, 153c und 443 StPO;
- das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung;
- das OLG-Vertretungsänderungs-gesetz;
- das Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs sowie
- Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz, UWG, TKG, Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das 6. Gesetz zur Änderung des StVollzG, das Gesetz zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts, das StPO-Änderungsgesetz u.v.m.
Prof. Dr. Gerd Pfeiffer, Präsident des BGH a.D., ist als souveräner Kenner der Materie bestens ausgewiesen und u.a. als Herausgeber des Karlsruher Kommentars zur StPO tätig.
Für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Polizeibeamte, Studenten, Referendare.
Autorenporträt
Prof. Dr. Gerd Pfeiffer, Präsident des BGH a.D., ist als souveräner Kenner der Materie bestens ausgewiesen und u.a. Herausgeber des Karlsruher Kommentars zur StPO.